Lockerungen in der Corona-Pandemie auch im NRW-Teil des Bistums

Gottesdienste ab 7. Mai – die Bedingungen im Oldenburger Land

Öffentlich zugängliche Gottesdienste aller Formen sind ab 7. Mai auch im niedersächsischen Teil des Bistums Münster wieder möglich. Auch im nordrhein-westfälischen Bistumsteil kommt es zu neuen Lockerungen in der Corona-Pandemie.

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Öffentlich zugängliche Gottesdienste aller Formen sind ab 7. Mai auch im niedersächsischen Teil des Bistums Münster wieder möglich. Das geht aus Verfügungen hervor, die der Vechtaer Offizial Weihbischof Wilfried Theising den Pfarrern im Oldenburger Land zukommen ließ. Auch im nordrhein-westfälischen Bistumsteil kommt es zu neuen Lockerungen in der Corona-Pandemie.

Die Rahmenbedingungen für den Offizialatsbezirk Oldenburg verweisen auf Maßnahmen gegen das Corona-Virus, die das Katholische Büro Niedersachsen und die Landesregierung vereinbart hatten. Diese beschränken die Zahl der Mitfeiernden auf eine Person je zehn Quadratmeter Fläche. Zudem müsse nach allen Seiten ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

 

Maske wird empfohlen

 

Wie im NRW-Teil des Bistums Münster soll es markierte Plätze für Gottesdienstbesucher geben. Wer im selben Haushalt zusammen lebt, soll beieinander sitzen dürfen.

Das Katholische Büro Niedersachsen empfiehlt das Tragen einer Mund-Nase-Maske. Einen Ausschluss der Risikogruppe von Menschen über 60 Jahren gebe es nicht.

 

Der Kommunionempfang

 

Die Kommunionausteilung erfolgt „durch Hinzutreten der einzelnen Gläubigen in angemessenem Abstand“, eventuell sollen Abstände auf dem Kirchenboden markiert werden. Mund- und Kelchkommunion finden nicht statt.

Die liturgischen Dienste sind gebeten, Hygieneregeln wie gründliches Händewaschen oder Desinfektion strikt einzuhalten. Bei der Kommunionausteilung seien weitere Maßnahmen zu ergreifen, etwa Mund-Nase-Masken.

 

Möglichst kein gemeinsames Singen

 

Gemeinsames Beten sei möglich. Auf das gemeinsame Singen soll dagegen verzichtet und Gesang auf das Notwendigste begrenzt werden. Die Gläubigen mögen ihr eigenes Gesangbuch mitbringen.

Der Friedensgruß mit Körperkontakt finde nicht statt. Kollektenkörbe sollen am Ausgang aufgestellt und nicht durch die Reihen gegeben werden.

 

Freiluftgottesdienste möglich

 

Die Kirchentüren seien vor und nach Gottesdiensten so zu öffnen, dass Türklinken nicht berührt werden müssen. Weihwasserbecken bleiben leer.

Wallfahrten in größeren Gruppen bleiben bis auf Weiteres ausgesetzt. Dagegen seien Freiluftgottesdienste unter Einhaltung der Abstandsregeln möglich.

 

Taufe, Erstkommunion, Firmung, Beichte

 

Für das Oldenburger Land verfügt Weihbischof Theising weiter, dass Tauffeiern nur als Einzeltaufe im Rahmen einer Familie möglich seien. Die Erstkommunion und Firmung solle in möglichst kleinen Gruppen stattfinden. Mitfeiernde sollten aus dem engeren Familienkreis stammen und die Feiern möglichst außerhalb regulärer Gottesdienste angesetzt werden.

Die Beichte ist unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln nur außerhalb der Beichtstühle möglich. Um besondere Beachtung der Maßnahmen wird auch bei Krankenkommunion und Krankensalbung gebeten.

 

Weiterhin Live-Gottesdienste im Internet

 

Von der Pflicht zum Besuch der Eucharistie am Sonntag bestehe weiterhin Dispens. Theising empfiehlt Gottesdienst-Übertragungen im Internet, um Risikogruppen innerhalb der Gläubigen vor Virus-Ansteckung zu schützen. Nach wie vor nicht erlaubt sei es, die sonntägliche Eucharistie durch Wortgottesdienste zu ersetzen.

In einem Begleitbrief an die Pfarrer schreibt Theising, mit den Regeln kämen die Gemeinden „noch längst nicht zur Normalität“, sie seien aber ein wichtiger Schritt. Der Weihbischof bittet darum, gerade ältere und kranke Menschen zur Vorsicht zu mahnen. Das gelte auch für ältere Priester.

 

Gremiensitzungen wieder möglich

 

Bistumsweit wieder möglich sind laut dem Brief von Theising und einem Brief von Generalvikar Klaus Winterkamp aus Münster Sitzungen von „rechtlich vorgesehenen Gremien“ – unter Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln. Das betreffe zum Beispiel Pfarreiräte, Kirchenvorstände, Kirchenausschüsse und Mitgliederversammlungen von Verbänden und Vereinen.

Das gelte nicht für Einkehrtage, Exerzitien, Treffen zur Erstkommunion- und Firmvorbereitung und regelmäßige Treffen von Gruppen wie Seniorenkreise. Sie sind bis auf weiteres verboten. Noch für längere Zeit untersagt bleiben Chorproben und Konzerte.

 

Winterkamp: Es gelten keine Regeln anderer NRW-Bistümer

 

Für den NRW-Teil des Bistums verweist Winterkamp auf Lockerungen für Bildungshäuser. Das Generalvikariat habe den Einrichtungen entsprechende Hinweise zukommen lassen. Details nennt der Brief des Generalvikars nicht.

Zuletzt betont Winterkamp, im nordrhein-westfälischen Bistumsteil würden die von ihm verkündeten Maßnahmen gelten und nicht die Regeln anderer Diözesen. Dies sei mit der Landesregierung abgestimmt.

Der Generalvikar schreibt, er akzeptiere die örtliche „Hoheit“ der Pfarrer und Gremien. Wenn es aber Beschwerden und Fragen zu Maßnahmen gebe, die nicht von ihm verfügt seien, so werde er diese Anfragen den Pfarreien zur Beantwortung überlassen.

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