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Bei ihrem Parteitag haben sich die Grünen auch mit den Themen Missbrauch in der Seelsorge sowie der Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts befasst. Die Partei sprach sich in einem am Samstagabend verabschiedeten Antrag dafür aus, Missbrauch in religiösen und weltanschaulichen Institutionen in den entsprechenden Paragrafen des Strafgesetzbuches aufzunehmen. Außerdem plädierten die Delegierten für die Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts.
In dem Antrag zum Umgang mit Missbrauch in der Seelsorge heißt es: „Wir erkennen die Bemühungen derjenigen an, die sich innerhalb ihrer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften für Prävention, Bekämpfung, Aufklärung und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen einsetzen.“ Man betrachte allerdings mit Sorge, dass es bisher beiden großen Kirchen nicht gelungen sei, sexualisierte Gewalt durch hauptamtlich Mitarbeitende sowie durch ehrenamtlich Tätige vollständig aufzuarbeiten und Betroffene auf allen Ebenen einzubeziehen. Paragraf 174 des Strafgesetzbuches solle deshalb entsprechend ergänzt werden.
Paragraf im Strafgesetzbuch ergänzen
Bislang umfasst der Paragraf explizit Missbrauch durch Ärzte und Therapeuten. In dem Antrag der Grünen sollen ebenso Menschen bestraft werden, die sexuelle Handlungen an einer Person, die ihnen zur Beratung oder Begleitung im institutionell religiösen oder weltanschaulichen Kontext anvertraut ist, unter Missbrauch des Beratungs- oder Begleitungsverhältnisses vornehmen oder an sich vornehmen lassen.
Abschaffung des Dritten Wegs gefordert
Außerdem fordern die Grünen die Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts, des sogenannten Dritten Wegs. Beschäftigte der Kirchen und kirchlicher Einrichtungen wie Caritas und Diakonie müssten im Arbeitsrecht mit anderen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen gleich behandelt werden. „Anstelle innerkirchlicher Regelungen muss der Staat seiner Verantwortung als Gesetzgeber gerecht werden“, heißt es in dem ebenfalls am Samstagabend verabschiedeten Antrag.
Konkret wollen die Grünen eine gewerkschaftliche Mitbestimmung umfassend fördern. Die Rechte der Beschäftigten müssten auch mit Blick auf die Zulässigkeit von Arbeitskämpfen und Flächentarifverträgen gestärkt werden. Die Grünen betonen, dass der religiöse Verkündigungsbereich von den Neuregelungen unberührt bleiben solle.
Abtreibung ebenfalls Thema bei Grünen
Auch mit der Regelung von Abtreibungen beschäftigten sich die Grünen und stimmten einem Antrag zu, der die Abschaffung von Paragraf 218 des Strafgesetzbuches vorsieht. Nach der derzeit geltenden Regelung ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig; er bleibt jedoch straflos, wenn er in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird.
Zudem muss die Frau sich zuvor beraten lassen, und zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist eine Abtreibung nach einer Vergewaltigung, bei Gefahr für das Leben, für die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren. In ihrem Koalitionsvertrag haben sich SPD, FDP und Grüne darauf verständigt, dass sich eine Arbeitsgruppe erneut mit dem Paragrafen beschäftigt.