"Kölner Stadt-Anzeiger" veröffentlicht Erkenntnisse der Kanzlei Westpfahl-Spilker-Wastl

Gutachten zu Missbrauchs-Priester A. stützt Aussagen des Bistums Münster

  • Der frühere Münsteraner Bischof Heinrich Tenhumberg hat „erwiesenermaßen Kenntnis“ von sexuellen Übergriffen des Priesters A. gehabt, ihn aber trotzdem in der Seelsorge im Bistum Münster eingesetzt.
  • Das geht aus dem Sondergutachten der Kanzlei Westpfahl-Spilker-Wastl hervor, das der "Kölner Stadt-Anzeiger" heute veröffentlicht hat. Das Erzbistum Köln hatte die Veröffentlichung abgelehnt, das Bistum Münster hätte sie befürwortet.
  • Die Erkenntnisse über das Verhalten von Verantwortlichen im Bistum Münster entsprechen den Informationen, welche die Diözese bereits im November 2019 bei Info-Veranstaltungen gegeben hatte.

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Der frühere Münsteraner Bischof Heinrich Tenhumberg (im Amt von 1969 bis 1979) hat „erwiesenermaßen Kenntnis“ von sexuellen Übergriffen des Priesters A. gehabt, ihn trotzdem in der Seelsorge des Bistums Münster eingesetzt und die Durchführung eines kirchlichen Strafverfahrens „pflichtwidrig unterlassen“. Das geht aus einem Sondergutachten der Anwaltskanzlei Westpfahl-Spilker-Wastl (WSW) vom August 2019 hervor, das vom Erzbistum Köln und den Bistümern Münster und Essen in Auftrag gegeben wurde. Das Sondergutachten ist Teil eines Gesamtgutachtens, dessen Veröffentlichung das Erzbistum Köln allerdings wegen „methodischer Mängel“ Ende Oktober abgesagt hat.

Das Erzbistum hatte auch eine Veröffentlichung des Sondergutachtens zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt. Das Bistum Münster hätte sie befürwortet. Heute nun hat der Kölner Stadtanzeiger das Gutachten auf seiner Homepage öffentlich zugänglich gemacht, es liegt dadurch auch „Kirche-und-Leben.de“ vor.

Der betreffende, heute 87-jährige Geistliche gehört zum Erzbistum Köln, war jedoch auch in den Bistümern Münster und Essen tätig. Die Darstellungen des Gutachtens über Verantwortlichkeiten in der Diözese Münster entsprechen inhaltlich den Informationen, die das Bistum bereits im November 2019 bei Veranstaltungen in Westerkappeln, Moers und Recklinghausen über den Priester gegeben hat. 

 

Kontakt mit Bischof Tenhumberg

 

Für das Gutachten hatte das Bistum eigenen Angaben zufolge sämtliche in Münster vorliegende Unterlagen über den Priester an das Erzbistum Köln weitergeleitet. Das Gutachten stellt fest, dass die aus dem Bistum Münster "uns vorliegenden Akten in einem besonders hohen Maß von Unvollständigkeit und Lückenhaftigkeit geprägt" seien, sodass sich die Vorgänge aus Mitte der 1970er bis in die 1980er Jahre hinein kaum nachvollziehen ließen. Nach Auswertung der Unterlagen und denen aus Köln und Essen kommt die Kanzlei WSW zu dem Schluss, dass A. während einer Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Münster wegen sexuellen Missbrauchs ab 1972 Kontakt unter anderem mit Bischof Tenhumberg aufgenommen hat. 1973 wurde die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt. 

Anschließend wurde A. demnach mit einer Aushilfstätigkeit in Bocholt beauftragt. Während dieser Zeit habe er sexuelle Kontakte mit „Strichjungen in Essen“ sowie mit Minderjährigen bei einem Urlaubsaufenthalt in Sri Lanka gehabt.

1974 wurde er laut Angaben erneut festgenommen, nach 14-tägiger Untersuchungshaft jedoch wieder entlassen. Das sei auch dem Bistum Münster bekannt gewesen. Der Name des zuständigen Prälaten ist in der veröffentlichten Form geschwärzt. Dieser Prälat war nach Angaben des Bistums Münster damals Prälat Wilhelm Stammkötter. Er hatte den Leiter der Hauptabteilung Seelsorge-Personal in Köln informiert.

 

Winterkamp 2019: Verantwortungslose Entscheidungen

 

Münsters heutiger Generalvikar Klaus Winterkamp bewertete im November 2019 die Entscheidungen von Tenhumberg und Stammkötter öffentlich als „vollkommen verantwortungslos“. Die beiden Verantwortlichen hätten von der Vorgeschichte gewusst; daher sei ihr Verhalten nicht zu erklären. „Ich kann auch nur kopfschüttelnd davorstehen“, sagte Winterkamp bei einer Informationsveranstaltung in Westerkappeln.

Laut WSW-Gutachten war A. auch in der Schulabteilung des Generalvikariats in Münster tätig, bevor er 1975 eine Ferienvertretung in Westerkappeln übernahm. 1978 sei ihm die Verwaltung der Pfarrei St. Petrus Canisius Recklinghausen übertragen worden.

1980 beziehungsweise 1981 sei es nach Angaben der Staatsanwaltschaft Duisburg erneut zu Missbrauchshandlungen an Minderjährigen gekommen. Das Gutachten stellt dazu fest: „Der genaue Kenntnisstand der Bistumsleitungen in Münster und Köln betreffend dieser Vorgänge lässt sich anhand der vorliegenden Unterlagen nicht feststellen.“ Der Einsatz von A. in Recklinghausen sei 1985 „vorgeblich aus gesundheitlichen Gründen“ beendet worden. Seit 1980 war Reinhard Lettmann Bischof von Münster.

 

Zekorn 2019: Man sagte mir, das gehe mich nichts an

 

Im November 2019 sprach Weihbischof Stefan Zekorn bei einer Info-Veranstaltung in Recklinghausen von Vertuschung durch die einstige Bistumsleitung. Es sei kein Geheimnis, wer in der besagten Zeit Verantwortung im Bistum Münster trug: „Das waren die Bischöfe Heinrich Tenhumberg und Reinhard Lettmann sowie Prälat Wilhelm Stammkötter als Personalreferent und Werner Thissen“, der spätere Erzbischof von Hamburg. Zekorn stammt aus Recklinghausen und war von 1987 bis 1992 Privatsekretär von Bischof Lettmann. 

Zu dem Zeitpunkt habe er auch vom Missbrauch durch den Geistlichen A. erfahren. Zekorn sagte bei der Veranstaltung in Recklinghausen: „Ich habe das all die Jahre gewusst – und ich habe darüber nicht geschwiegen.“ Immer wieder habe er das angesprochen, auch gegenüber der Bistumsleitung. Ernüchtert räumte er ein: „Bis ich 2011 Weihbischof wurde, war ich nie in der Situation, dass ich etwas hätte ändern können. Auf meine entsprechenden Äußerungen zuvor habe ich keine andere Antwort bekommen als diese: Das geht dich nichts an.“

 

2002: Priester A. zieht ins Bistum Essen

 

1986 schließlich wurde A. zur Aushilfe nach Moers versetzt. In den folgenden zwei Jahren kam es laut Gutachten erneut zu sexueller Gewalt gegen Kinder. Wegen insgesamt sieben Taten wurde A. 1988 angeklagt, was in der Akte des Bistums mit dem handschriftlichen Vermerk „alter Fehler“ notiert worden sei. Das Urteil des Landgerichts Duisburg indes findet sich den Angaben zufolge weder bei den Akten des Erzbistums Köln noch des Bistums Münster. Wohl sei eine zweijährige Bewährungsstrafe notiert worden. Anschließend sei die Tätigkeit von A. im Bistum Münster „einvernehmlich beendet“ worden. Der Geistliche kehrte in sein Heimaterzbistum Köln zurück.

Nach seiner Emeritierung 2002 zog A. nach Bochum – wenige Monate nachdem auch der damalige Essener Bischof Hubert Luthe (vormals Weihbischof in Köln) in den Ruhestand getreten war. Laut WSW-Gutachten sei „durch Zufall“ spätestens im August 2002 die Gefängnisstrafe von A. bekannt geworden. Der Essener Personaldezernent holt demnach Erkundungen im Erzbistum Köln ein. Dem Bistum Essen sei daraufhin dringend davon abgeraten worden, A. „irgendeinen irgendwie gearteten Auftrag im Bistum Essen zu erteilen“.

Im Juli 2003 wird Felix Genn neuer Bischof von Essen. Im Gutachten heißt es: „Es ist anhand der vorliegenden Unterlagen nicht erkennbar, inwieweit … der Bischof von Essen beziehungsweise dessen Generalvikar von diesen Vorgängen in Kenntnis gesetzt wurden.“

 

Genn 2019: Ich bitte um Entschuldigung

 

Im November 2019 erklärt Felix Genn, seit 2010 nunmehr Bischof von Münster, über den Fall des Priesters A. im Bistum Essen nicht informiert worden zu sein. Dass dieser Geistliche seelsorglich tätig blieb, obwohl seine Missbrauchstaten bekannt waren, nennt Genn einen „verheerenden Fehler“: „Mich erschreckt im Rückblick die damals fehlende Einsicht, dass ein Priester grundsätzlich nicht mehr seelsorglich eingesetzt werden darf, wenn er sich solcher Verbrechen schuldig macht.“ 

In einem Offenen Brief an die Gläubigen im Bistum Münster schreibt Genn weiter: „Ich weiß, dass ich als Bischof von Essen damals Verantwortung trug und deshalb alle um Entschuldigung bitte, die sich jetzt hintergangen oder betrogen fühlen.“ Das gelte besonders für diejenigen, die von dem Priester missbraucht wurden.

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