Katholisches Büro kritisiert NRW-Maßnahmen wegen Corona

Hamers bezweifelt Rechtmäßigkeit von Listenpflicht in Kirchen

Die vom Land NRW geforderte Erhebung der Daten von Gottesdienstbesuchern in Nordrhein-Westfalen stößt innerhalb der katholischen Kirche teilweise auf Widerspruch. Antonius Hamers vom Katholischen Büro Düsseldorf bezweifelt die Rechtmäßigkeit.

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Die jüngste Corona-Schutzverordnung von Nordrhein-Westfalen stößt innerhalb der katholischen Kirche teilweise auf Widerspruch. „Irritiert hat uns, dass diese Maßgabe sehr kurzfristig kam und im Vorfeld nicht mit uns diskutiert worden ist“, sagte der Leiter des Katholischen Büros in der Landeshauptstadt Düsseldorf, Antonius Hamers, dem Portal "katholisch.de". Bisher habe die Landesregierung betont, dass in NRW die Regeln für die Religionsgemeinschaften im Rahmen von Selbstverpflichtungen gestaltet werden, „was wir begrüßen und was sich aus unserer Sicht bewährt hat“.

Über die ab dem Samstag vor Pfingsten geforderte Erhebung von Namen, Adressen und Telefonnummern von Gottesdienstbesuchern sei die Kirche wenige Tage zuvor „nur informiert, nicht aber befragt worden“, hatte zuvor bereits der Münsteraner Generalvikar Klaus Winterkamp in einem Brief an seine Mitarbeiter kritisiert ("Kirche-und-Leben.de" berichtete am 29.05.2020). „Wir haben unser Unverständnis darüber gegenüber der Staatskanzlei signalisiert, sowohl was den späten Zeitpunkt dieser Maßnahme als auch den nicht angemessenen Anlass betrifft.“

 

Kritik auch aus Paderborn

 

Hamers, der auch Domkapitular in Münster ist, meldet Zweifel an dem jetzt gewählten Weg an, Religionsgemeinschaften direkt Vorschriften zu machen. Immerhin hätten seine Rückmeldungen erreicht, dass bei Beerdigungen im Freien die Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer explizit nicht vorgeschrieben sei.

Laut Hamers werden mit der Pflicht, dass Gottesdienstbesucher für die Datenerhebung ihr „Einverständnis“ erklären müssen, auch neue rechtliche Fragen etwa nach dem Datenschutz aufgeworfen. Ähnliche Kritik wie aus Münster kommt laut "katholisch.de" auch aus dem Erzbistum Paderborn, wo bisher keine Kontaktdaten erhoben wurden.

 

Köln und Essen sehen kein Problem

 

Dagegen werden im Erzbistum Köln schon seit Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienste Anfang Mai auf freiwilliger Basis die Daten der Gottesdienstteilnehmer gesammelt, teils mit digitalen Ticket-Systemen. Auch die evangelischen Landeskirchen sorgen für eine Rückverfolgbarkeit. Dementsprechend habe man gegenüber der Staatskanzlei keine Einwendungen erhoben, so der Sprecher der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR).

Auch das Bistum Essen sieht laut einem Sprecher keinen Anlass für eine kritische Rückmeldung. Ohnehin hätten manche Gemeinden auf freiwilliger Basis bereits Gottesdienstbesucher erfasst. „Ich habe den Eindruck, dass diese Maßnahme auf großes Verständnis stößt - gerade weil die Listen eine große Hilfe sind, um im Falle einer Corona-Infektion sehr schnell alle betroffenen Menschen erreichen zu können“, zitierte das Portal Generalvikar Klaus Pfeffer.

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