„Anlassbezug“ soll nach Ansicht des Handels gestrichen werden

Handel will mehr Sonntagsverkauf durch Grundgesetzänderung

Der Handelsverband Deutschland fordert eine Grundgesetzänderung, um verkaufsoffene Sonntage leichter zu ermöglichen. Die Sonntagsschutz-Regeln „stammen letztlich noch aus der Zeit der Weimarer Republik“, hieß es.

 

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Der Handelsverband Deutschland fordert eine Grundgesetzänderung, um verkaufsoffene Sonntage leichter zu ermöglichen. „Die darin verankerten Vorschriften stammen letztlich noch aus der Zeit der Weimarer Republik. Und die lassen reflexartige Klagen von Kirchen und Gewerkschaften zu, mit denen die Städte seit Monaten überhäuft werden. Die Zeiten haben sich aber geändert - und die Menschen auch“, sagte HDE-Präsident Josef Sanktjohanser der „Welt“.

Die Politik müsse daher den „Anlassbezug“ aus dem Gesetz herausnehmen. Alles andere treibe den Niedergang der Innenstädte weiter voran.

 

Warum die Kirchen den Sonntag schützen

 

Rund 40.000 Einzelhandelsgeschäfte seien zwischen 2010 und 2019 verschwunden, zeige eine Studie des Instituts für Handelsforschung Köln. „Dieses Ladensterben dürfte sich in den kommenden Jahren weiterhin rasant fortsetzen, vor allem in den Klein- und Mittelstädten“, so Sanktjohanser.

Die Kirchen wehren sich nicht nur aus Angst um den Gottesdienstbesuch gegen eine Öffnung des verfassungsmäßigen Sonntagsschutzes über anlassbezogene Ausnahmen hinaus. Unter anderem sei der Sonntag als Tag der kollektiven Arbeitsunterbrechung ein wichtiges Element der Lebenskultur, argumentieren sie. Zudem gingen Freiräume für ehrenamtliches Engagement verloren.

 

„Wirtschaftliche Verzweckung“

 

Mit einer weiteren Aufweichung des Sonntagsschutzes vollziehe sich eine „zunehmende wirtschaftliche Verzweckung aller Lebensbereiche“. Der kulturelle Rhythmus zwischen Arbeit und Ruhe müsse um der Menschen willen erhalten bleiben.