Täter im fraglichen Fall war 15 Jahre im Bistum Münster tätig

Heße wehrt sich gegen neue Vorwürfe möglicher Vertuschung

  • Dem Hamburger Erzbischof Stefan Heße wird erneut Fehlverhalten in einem Missbrauchsfall vorgeworfen.
  • Es geht um einen Täter, der auch 15 Jahre im Bistum Münster tätig war.
  • Ein Sprecher Heßes weist die Vorwürfe aus einem Medienbericht zurück.

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Dem Hamburger Erzbischof Stefan Heße wird erneut Fehlverhalten in einem Missbrauchsfall vorgeworfen. Nachdem ihm 2008 als Personalchef im Erzbistum Köln ein Verdachtsfall bekannt geworden sei, habe er nicht den Missbrauchsbeauftragten der Erzdiözese informiert und so die Aufklärung der Übergriffe möglicherweise verhindert, zitiert „Bild“ aus einem vertraulichen Sondergutachten der Bistümer Köln, Münster und Essen vom 1. August 2019.

Es geht um einen aus dem Erzbistum Köln stammenden Priester. Er war 1972 wegen „fortgesetzter Unzucht mit Kindern und Abhängigen“ zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Seit 1973 war er im Bistum Münster tätig, bis er 1988 wegen sexueller Handlungen an Minderjährigen eine Bewährungsstrafe erhielt. Ein Jahr später kehrte er als Altenheimseelsorger nach Köln zurück. Als Ruhestandsgeistlicher war er von 2002 bis 2015 in Bochum-Wattenscheid tätig.

 

Sprecher Heßes weist Medienbericht zurück

 

Laut „Bild“ wandte sich 2008 ein mutmaßlich Geschädigter ans Erzbistum Köln und berichtete von „massiven sexuellen Übergriffen“ in einem Kindergarten durch den Geistlichen Anfang der 1960-er Jahre. Ein Sprecher Heßes sagte auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), der Missbrauchsbeauftragte des Erzbistums Köln habe damals den früheren Generalvikar und heutigen Weihbischof Dominikus Schwaderlapp über den Vorfall und den Informationswunsch des Betroffenen informiert. Auf Bitte Schwaderlapps habe Heße in einem längeren Antwortschreiben die gewünschte Information an den Betroffenen gegeben.

Der Sprecher widersprach der Darstellung, Heße habe dem Betroffenen geantwortet, es lägen keine Beschwerden über den Geistlichen vor. Heße und der Missbrauchsbeauftragte hätten mündlich und schriftlich die Gefängnisstrafe des Priesters angesprochen.

 

Sondergutachten von „Westpfahl Spilker Wastl“

 

Das Sondergutachten hat laut Medienbericht die Kanzlei „Westpfahl Spilker Wastl“ angefertigt. Die Sozietät sollte auch für das Kölner Erzbistum den Umgang der Bistumsspitze mit Missbrauchsfällen untersuchen. Wegen angeblicher methodischer Mängel sagte die Erzdiözese die Veröffentlichung Ende Oktober ab und beauftragte einen neuen Gutachter.

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