Nicht nur die Kirchenlehrerin ist neu im Römischen Generalkalender

Hildegard von Bingen erhält weltweiten Gedenktag

  • Die Kirchenlehrerin Hildegard von Bingen erhält im weltweiten liturgischen Kalender der römisch-katholischen Kirche einen eigenen Gedenktag, den 17. September.
  • In Deutschland wird ihrer schon länger gedacht.
  • Zwei weitere Kirchenlehrer und drei biblische Geschwister werden ebenfalls aufgenommen.

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Die Kirchenlehrerin Hildegard von Bingen (um 1098-1179) erhält auch im weltweiten liturgischen Kalender der römisch-katholischen Kirche einen eigenen Gedenktag. Wie der Vatikan bekanntgab, wird Hildegards Todestag, der 17. September, weltweit „nicht gebotener Gedenktag“ im Römischen Generalkalender.

Im deutschsprachigen Raum wird ihrer schon länger gedacht. Eine Aufnahme in den Generalkalender verfügt Papst Franziskus auch für Gregor von Narek (951-1005) am 27. Februar und Johannes von Avila (1499-1569) am 10. Mai. Beide hatte Franziskus ebenfalls zu Kirchenlehrern erhoben.

 

Auch die Geschwister Martha, Maria und Lazarus aufgenommen

 

Die neuen Gedenktage seien in alle Kalender und liturgischen Bücher für Messfeier und Stundengebet einzufügen, heißt es im Dekret der Gottesdienstkongregation. Die zu verwendenden liturgischen Texte müssen nun von den Bischofskonferenzen übersetzt und approbiert werden. Nach Bestätigung durch die Vatikanbehörde können sie veröffentlicht und verwendet werden.

Mit einem zweiten Dekret verfügt der Papst, dass die biblischen Geschwister Martha, Maria und Lazarus mit dem Gedenktag am 29. Juli in den Generalkalender aufgenommen werden. Das Lukas-Evangelium berichtet über Besuche und Gespräche Jesu im Haus der drei in Bethanien. Das Johannes-Evangelium erzählt davon, wie Jesus Lazarus von den Toten auferweckt und dabei mit Maria einen längeren Dialog führt.

 

Bisher wurde nur Marthas gedacht

 

Bisher wurde im Generalkalender am 29. Juli allein Marthas gedacht. Die Unsicherheit in der lateinischen Kirche, um welche Maria es sich in den Erzählungen handelt, sei inzwischen behoben, heißt es in dem vatikanischen Dekret. Daher könne nun am 29. Juli „der Heiligen Martha, Maria und Lazarus“ gedacht werden.

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