Wie übriggebliebene Impfdosen verwendet werden sollen

Impfdrängler? Was ist dran an Vorwürfen gegen Pfarrer Jürgens?

  • Berichte über vermeintliche Impfdrängler erregen die Gemüter – besonders, wenn die Drängler kirchliche Ämter bekleiden.
  • Auch Seelsorgenden aus Dorsten und Ahaus wurden überzählige Impfdosen gespritzt, obwohl sie nicht zur entsprechenden Impfgruppe gehören.
  • Aber wer entscheidet, wie mit übriggebliebenem Impfstoff verfahren werden soll? Die Angaben der Zuständigen sind widersprüchlich.

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Berichte über vermeintliche Impfdrängler erregen die Gemüter: Während Otto Normalverbraucher sehnsüchtig auf seinen Impftermin wartet und sich Risikopatienten oder bestimmte Berufsgruppen bei der Eingruppierung zurückgesetzt sehen, werden Amts- und Würdenträger scheinbar „unter der Hand“ geimpft.

Diesem Vorwurf mussten sich Seelsorgende in Dorsten und zuletzt auch Pfarrer Stefan Jürgens aus Ahaus stellen. Die „Münsterland-Zeitung“ hatte darüber berichtet. Auf der Facebook-Seite der Lokalzeitung werfen User dem Pfarrer „Dummheit“ und „Arroganz“ vor. Eine Frau meldete sich in der „Kirche-und-Leben.de“-Redaktion und fragte, wie Jürgens, der sich immer wieder gegen Klerikalismus ausspricht, sein Amt derart ausnutzen könne.

 

Wie kamen die Seelsorger an die Impfdosen?

 

Pfarrer Stefan Jürgens.
Stefan Jürgens ist leitender Pfarrer in Ahaus mit den Ortsteilen Graes, Alstätte und Ottenstein. | Foto: Christof Haverkamp

Auf Nachfrage von „Kirche-und-Leben.de“ schildert Stefan Jürgens den Vorfall folgendermaßen: „Ich habe den Anruf von einem Arzt erhalten, der gerade mit der Impfung in einer Pflegeeinrichtung im Pfarreigebiet beschäftigt war.“ Wenige Impfdosen seien übrig. Jürgens sei der Vorschlag unterbreitet worden, nun Seelsorgende zum Impfen zu schicken, die regelmäßig in Altenpflegeeinrichtungen, im Krankenhaus oder in der Begleitung kranker und sterbender Menschen zu Hause tätig seien. „‚Das machen wir immer so‘, hat der Arzt gesagt.“ Aufgrund der extrem kurzen Verfallszeit des Impfstoffs hätten die Betreffenden zehn Minuten Zeit, vor Ort zu erscheinen.

Dieser Aufforderung ist Jürgens dann nachgekommen: „Zwei ältere Kollegen, die Dienste in den Altenheimen übernehmen, waren darunter, auch Seelsorger, die Rufbereitschaften für die Krankensalbung im Krankenhaus übernehmen“, so Jürgens.

Namen nennt er mit Verweis auf den Datenschutz nicht. „Es war aber wichtig, dass die Personen die Möglichkeit hatten, schnellstmöglich in dem Seniorenheim zu sein.“ Dieses liege außerhalb des Stadtgebiets, gibt der Pfarrer zu bedenken, ohne die konkrete Einrichtung zu benennen. „So kam es dazu, dass zum Beispiel auch eine Erzieherin geimpft wurde, weil sie sofort erreichbar war.“

 

Hat der Arzt richtig gehandelt?

 

Wie vor Ort mit gegebenenfalls übriggebliebenem Impfstoff umgegangen werden soll, regele das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium und die geltende Coronavirus-Impfverordnung des Bundes „sehr genau“, erklärt Christopher Schneider, Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, gegenüber „Kirche-und-Leben.de“. Demnach sei zuerst das mobile Impfteam selbst an der Reihe, danach weitere Personen der Prioritätsgruppe 1.

„Sollten entsprechende Personen nicht erreichbar sein, ist grundsätzlich auch eine Ausweitung auf nachfolgende Prioritätsgruppen“, aber auch „eine Abweichung von der Priorisierung möglich, um zu verhindern, dass die Impfdosen ungenutzt verfallen“. Die Entscheidung darüber „obliegt dabei dem impfenden Arzt“, sagt Schneider.

Das sieht das NRW-Gesundheitsministerium allerdings anders. Pressereferentin Dorothea Dietsch erklärt gegenüber „Kirche-und-Leben.de“: „Die Entscheidung liegt bei einer Koordinierungsstelle, in diesem Fall die Heimleitung.“ Sie befinde über die weitere Verwendung.

 

Welche Seelsorger werden jetzt früher geimpft?

 

Seit dem 18. Februar gilt derweil eine aktualisierte Coronavirus-Impfverordnung. Ihr zufolge sollen Seelsorger, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig sind, zeitgleich mit dem dort tätigen Personal geimpft werden. Das Gesundheitsministerium räumt ein: „‚Regelmäßig‘ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff.“

Der Kreis Borken geht daher wie folgt vor: „Wir haben alle Einrichtungen angeschrieben mit der Bitte, entsprechende Seelsorger zu benennen“, erklärt Kreis-Pressesprecher Karlheinz Gördes auf Nachfrage von „Kirche-und-Leben.de“. Weitere Vorgaben oder genauere Definitionen der „Regelmäßigkeit“ mache der Kreis nicht: „Wir verlassen uns auf die Angaben der Leitung.“

 

Keiner möchte Impfstoff verschwenden

 

Dass Impfstoff bei Aktionen übrigbleibt, ist Berichten unterschiedlicher Medien zufolge gar nicht selten. Gründe sind kurzfristige Absagen von zu impfenden Personen oder Erkrankungen, aufgrund derer Personen nicht geimpft werden können. Aber auch die Tatsache, dass einige Ampullen mehr Impfstoff als notwendig enthalten.

Klärungsbedarf scheint es noch zwischen Regierung, Heimleitungen und Ärzten zu geben, wer darüber entscheidet, wem überzählige Impfdosen gespritzt werden. Dass Impf-Reste im Abfluss landen, wollen alle Gesprächspartner tunlichst vermeiden. Auch Pfarrer Stefan Jürgens, der den Vorwurf zurückweist, er hätte sein Amt ausgenutzt, damit einige aus seinem Team geimpft werden.

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