BIOETHIK

„Echter Skandal“: Bischof Oster kritisiert Spahn für Leihmutterschaft

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Auch in der Kirche schlägt die Debatte um den Fraktionsvorsitzenden der Union hohe Wellen. Jetzt meldet sich der Passauer Bistumsleiter zu Wort.

Von KNA

Der Passauer Bischof Stefan Oster hat die Inanspruchnahme einer Leihmutter durch Unionsfraktionschef Jens Spahn kritisiert. Zur Erfüllung seiner eigenen Wünsche habe der prominente CDU-Politiker gegen die Gesetze des Landes und die Grundlinien der eigenen Partei bewusst verstoßen, schrieb Oster auf seiner Internetseite. Das halte er „für einen echten Skandal“.

Hinzu komme, dass Spahn damit positiv für Leihmutterschaft eintrete, wo er sich doch öffentlich zur katholischen Kirche bekannt habe. „Er hat damit aus meiner Sicht einen Schritt getan, den wir als Glaubensgemeinschaft auch in Zukunft nie werden mitgehen können.“ Aus guten Gründen sei Leihmutterschaft in Deutschland verboten, sagte der Bischof. Diese Praxis verstoße gegen die Menschenwürde.

Spahn und sein Ehemann Daniel Funke hatten kürzlich mitgeteilt, dass sie Eltern geworden seien. Der Sohn mit dem Namen Georg kam demnach in den USA zur Welt und wurde von einer Leihmutter geboren. Spahn hatte sich indes in der Vergangenheit gegen Leihmutterschaft ausgesprochen, auch die CDU lehnt diese in Deutschland verbotene Praxis ab.

Ein Kind als „gekaufte Ware“

Das Kind von Spahn und dessen Mann sei jetzt schon eine öffentliche Person, so der Bischof weiter. „Und es ist diese Person als ‚gekaufte Ware‘.“ Ohne dass es jetzt schon davon wisse, werde es damit einmal eine Last zu tragen haben.

Oster zeigte sich überzeugt, „dass jedes Kind vor allen anderen Rechten zunächst ein Recht auf seine natürlichen Eltern hat – und zwar viel mehr, als dass potenzielle Eltern ein Recht hätten, sich ein Kind ‚anzuschaffen‘ oder ‚machen zu lassen‘ oder gar ‚einzukaufen‘“. Und: „Als Christen glauben wir, dass Kinder ein Geschenk Gottes sind.“ Sie seien „eine Gabe, die nicht zur Verfügung steht - und die deshalb auch nicht gekauft werden kann oder gekauft werden darf.“

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