FDP-Politiker: Kirche muss sich „schmerzhaften Fakten“ bei Missbrauch stellen

Justizminister Buschmann: Strafrecht hat keine Sonderrechte für Kirche

  • Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) appelliert an die Kirchen, sich beim Thema sexualisierte Gewalt den "schmerzhaften Fakten" zu stellen.
  • Nur mit transparenter Aufarbeitung könnten neue Taten verhindert werden, sagte Buschmann.
  • Schonräume im Strafrecht für Kirchen gebe es nicht.

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Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) appelliert an die Kirchen, sich beim Thema sexualisierte Gewalt den "schmerzhaften Fakten" zu stellen. Nur mit transparenter Aufarbeitung könnten neue Taten verhindert werden; erst dann bestehe eine Chance, dass die Kirchen Vertrauen zurückgewinnen, sagte Buschmann der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Er bezeichnete Missbrauch in kirchlichem Zusammenhang als eine der "schrecklichsten Konstellationen, die man sich vorstellen kann".

Buschmann äußerte sich nach der Vorstellung einer Missbrauchsstudie des Bistums Essen. Der Minister ist Katholik und stammt aus dem Bistum Essen.

"Keine rechtlichen Sonderprivilegien"

Der Justizminister betonte, auch eine strafrechtliche Aufarbeitung müsse stattfinden. Es gebe für die Kirchen keinen Schonraum. Er höre immer wieder, dass die Staatsanwaltschaften bei den Kirchen angeblich nur eingeschränkte Befugnisse hätten: "Das ist mitnichten so." Der Staat habe eine Aufklärungspflicht, alle rechtlichen Instrumente anzuwenden, da gebe es keine Sonderprivilegien für die Kirchen.

Buschmann sagte, wenn der Eindruck entstehe, es finde keine ernsthafte Aufarbeitung statt, dürften sich die Kirchen oder andere Institutionen nicht wundern, wenn etwa im Parlament über weitergehende Maßnahmen wie etwa eine Kommission diskutiert werde.

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