„Selbsternannte Versammlung hebt die Verfassung der Kirche auf“

Kardinal Müller vergleicht Synodalen Weg mit Ermächtigungsgesetz

Die Wortwahl der Kritiker am Reformdialog in Deutschland hat eine neue Eskalationsstufe erreicht: Kardinal Gerhard Ludwig Müller hat die Entscheidungsfindung beim Synodalen Weg mit 1933 verglichen.

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Die Wortwahl der Kritiker am Reformdialog der katholischen Kirche in Deutschland hat eine neue Eskalationsstufe erreicht: Kardinal Gerhard Ludwig Müller hat die Entscheidungsfindung beim Synodalen Weg mit dem Ermächtigungsgesetz des Reichstags von 1933 verglichen.

„In einem suizidartigen Prozess hat die Mehrheit entschieden, dass ihre Entscheidungen gültig sind, auch wenn sie der katholischen Lehre widersprechen“, sagte der frühere Präfekt der Glaubenskongregation dem kanadischen Portal „Life Site News“.

 

Zitate auf Nachfrage bestätigt

 

Müller ergänzte: „So war es, als die Weimarer Verfassung durch das Ermächtigungsgesetz aufgehoben wurde. Eine selbsternannte Versammlung, die weder von Gott noch von dem Volk autorisiert ist, das sie vertreten soll, hebt die Verfassung der Kirche göttlichen Rechts auf, die auf dem Wort Gottes in Schrift und Überlieferung beruht.“

Müller bestätigte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) die zitierten Passagen. Er kritisierte auch, dass die Synodalversammlung Laien ermöglichen würde, mehr stimmberechtigte Mitglieder (52 Prozent) zu haben als Bischöfe (knapp 30 Prozent) und andere Geistliche zusammen. Dadurch würde die sakramental erteilte Vollmacht der eigenen Bischöfe außer Kraft gesetzt.

 

Was war das Ermächtigungsgesetz?

 

Als „Ermächtigungsgesetz“ wird das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ vom 24. März 1933 bezeichnet. Damit hatte der gewählte Reichstag der Regierung Adolf Hitlers die pauschale Befugnis erteilt, ohne Zustimmung von Reichstag und Reichsrat und ohne Gegenzeichnung des Reichspräsidenten Gesetze zu erlassen. Dies ebnete der Zerstörung des Weimarer Verfassungsgefüges den Weg.

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