Leiter des Katholischen Büros NRW: „Zu viel des Guten“

Katholikenvertreter uneins über muslimische Feiertage

Ein gesetzlich geschützter muslimischer Feiertag wäre in den Augen des Leiters des Katholischen Büros in Düsseldorf „zu viel des Guten“. Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken hingegen hält einen muslimischen Feiertag für vorstellbar.

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Ein gesetzlich geschützter muslimischer Feiertag wäre in den Augen von Pfarrer Antonius Hamers, Leiter des Katholischen Büros in Düsseldorf, „zu viel des Guten“. Im Gespräch mit „Kirche-und-Leben.de“ bewertete er jedoch positiv, dass Bundesinnenminister Thomas de Maizière mit seinem Vorschlag versuche, auf die religiösen Belange muslimischer Mitbürger Rücksicht zu nehmen.

Ein gesetzlich geschützter Feiertag betreffe jedoch die gesamte Gesellschaft. Mit rund vier Millionen Gläubigen bildeten die Muslime in Deutschland aber eine Minderheit. Daher hält Hamers einen gesetzlichen Feiertag für nicht notwendig. „Dafür müssten es schon ein paar mehr Muslime sein“, sagte er.

 

De Maizière stellt klar

 

Thomas de Maizière hatte bei einer CDU-Parteiveranstaltung im niedersächsischen Wolfenbüttel gesagt, über einzelne muslimische Feiertage in bestimmten Regionen könne man reden. Zugleich hatte er auf den Feiertag Allerheiligen (1. November) verwiesen, der nur in katholisch geprägten Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag ist. Inzwischen hat de Maizière klargestellt, er wolle seine Äußerung ausdrücklich nicht als Vorschlag für einen islamischen Feiertag verstanden wissen.

 

Hamers für Einzelregelung der Bundesländer

 

Pfarrer Antonius Hamers, Leiter des Katholischen Büros in Düsseldorf. | Foto: Michael Bönte
Pfarrer Antonius Hamers, Leiter des Katholischen Büros in Düsseldorf. | Foto: Michael Bönte

Für eine gute Alternative hielte es Hamers, eine Änderung im Feiertagsgesetz der Bundesländer vorzunehmen. In Nordrhein-Westfalen seien darin auch jüdische Feiertage genannt, an denen Juden arbeits- und schulfrei nehmen könnten, ohne Lohnausfall oder andere Nachteile zu haben. Einen solchen Rechtsanspruch für Muslime zu schaffen, damit sie beispielsweise am Zuckerfest ihren religiösen Pflichten nachgehen könnten, würde Hamers begrüßen.

Kritikern, die befürchten, durch die Gewährung von muslimischen Feiertagen gehe die christliche Identität des Landes verloren, erwidert der Leiter des Katholischen Büros: „Die Christlichkeit unserer Gesellschaft geht nicht verloren, indem wir Menschen im Rahmen unserer Gesetze ermöglichen, ihre Religion zu leben.“ Vielmehr sei jeder Christ aufgefordert, seinen Glauben zu leben. „Sei es durch Teilnahme an Prozessionen, Martinsumzügen oder am Sonntagsgottesdienst.“

 

Muslime: Kein arbeitsfreier Tag für alle

 

Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Sternberg, hatte sich in der „Passauer Neuen Presse“ (Dienstag) ähnlich geäußert wie Thomas de Maizière: „In einer multireligiösen Gesellschaft kann in Gegenden mit hohem Anteil an frommen Muslimen ein islamischer Feiertag hinzukommen, ohne dass die christliche Tradition unseres Landes verraten würde.“ Der Festkalender sei „Zeichen des Reichtums europäischer Traditionen“, so Sternberg weiter.

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland begrüßte indessen die Äußerungen de Maizières über die mögliche Einführung muslimischer Feiertage. Solche Feiertage wären integrationsfördernd, sagte der Vorsitzende Aiman Mazyek dem Evangelischen Pressedienst. Er befürwortete auch de Maizières Einschränkung auf einzelne Regionen. Die Muslime hätten bereits klar gemacht, dass es ihnen nicht um einen arbeitsfreien Tag für alle gehe, sagte Mazyek.

Feiertagsregelungen
Einzelne Bundesländer, darunter die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen, haben in ihren Feiertagsgesetzen bereits festgeschrieben, dass Schüler an wichtigen islamischen Feiertagen vom Unterricht freigestellt werden können und Arbeitnehmern der Besuch eines Gottesdienstes beziehungsweise Gebets ermöglicht werden soll. In Berlin gilt das für das Ramadan- und Opferfest. In Hamburg und Bremen zudem für den Aschura-Tag.

Die Anzahl der Feiertage variiert in Deutschland je nach Bundesland. Neun Feiertage gelten in allen Bundesländern einheitlich: Neujahrstag (1. Januar), Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Arbeit (1. Mai), Tag der deutschen Einheit (3. Oktober) sowie der erste und zweite Weihnachtsfeiertag (25. und 26. Dezember). Nur der 3. Oktober, der Tag der deutschen Einheit, geht auf ein Bundesgesetz zurück.

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