Entwurf für eine neue "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" liegt vor

Katholische Arbeitsrechts-Reform: Lob und Kritik queerer Menschen

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Kirchliche Initiativen für nicht-heterosexuelle Menschen blicken mit gemischten Gefühlen auf die Reformpläne für die Beschäftigten der katholischen Kirche und der Caritas. Positiv sei zu sehen, dass gleichgeschlechtliche Eheschließungen künftig nicht mehr zur Kündigung führen sollen, teilen die Initiative #OutInChurch und das Katholische LSBT+ Komitee mit. Der Entwurf berücksichtige jedoch nicht Fragen von Geschlechtsidentität und sorge so für neue Unsicherheiten.

Kirchliche Initiativen für nicht-heterosexuelle Menschen blicken mit gemischten Gefühlen auf die Reformpläne für rund 790.000 Beschäftigte der katholischen Kirche und der Caritas in Deutschland. Positiv sei zu sehen, dass gleichgeschlechtliche Eheschließungen künftig nicht mehr zur Kündigung führen sollen, teilen die Initiative #OutInChurch und das Katholische LSBT+ Komitee mit. Der Entwurf berücksichtige jedoch nicht Fragen von Geschlechtsidentität und sorge so für neue Unsicherheiten.

Am Montag veröffentlichte die Deutsche Bischofskonferenz den Entwurf für eine neue "Grundordnung des kirchlichen Dienstes". Demnach soll die private Lebensgestaltung, "insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre" der Beschäftigten, keinen Anlass mehr für Kündigungen bieten, falls diese nicht im Einklang mit der kirchlichen Lehre stehen. Die Initiativen bezeichneten dies als "entscheidenden Fortschritt". Sie begrüßten zudem, dass der Entwurf explizit die Gleichstellung von Frauen und Männern als Aufgabe benennt.

Wo #OutInChurch noch Klärungsbedarf sieht

Der Neufassung liegt ein Systemwechsel im Verständnis zentraler Begriffe des katholischen Arbeitsrechts zugrunde. Die katholische Identität eines Unternehmens soll durch Leitbilder, eine christliche Organisationskultur und durch die Vermittlung christlicher Werte gestaltet werden. Als einziger Kündigungsgrund bliebe in der neuen Ordnung "kirchenfeindliches Verhalten" erfasst.

#OutInChurch-Mitinitiator Jens Ehebrecht-Zumsande kritisiert, jene christlichen Werte seien nicht näher bestimmt: "Hier gibt es noch einen erheblichen Klärungsbedarf." Auch beklagte er, dass queere Menschen - jene Personen, die einer sexuellen Minderheit angehören - nicht in die bisherigen Beratungen einbezogen worden seien. Der Theologe fragt an, ob die Prinzipien der neuen Grundordnung auch für die kirchliche Unterrichtserlaubnis für Religionslehrkräfte gelten würden.

Weiterhin einem "binären Geschlechtermodell" verhaftet

Eine Nachbesserung fordert auch Veronika Gräwe vom Katholischen LSBT+ Komitee. Auch für "trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Mitarbeitende" müsse der kirchliche Arbeitsplatz zu einem "Arbeitsplatz ohne Angst" werden. Der Entwurf bleibt laut Initiativen einem "binären Geschlechtermodell" verhaftet - also der Annahme, dass es einzig Mann und Frau gibt, die sich sexuell aufeinander beziehen.

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