Auch Bund Katholischer Unternehmer äußert Zustimmung

Katholische Bischöfe loben Reformpläne bei Leiharbeit

Die Situation von Leiharbeitern soll sich verbessern, meint die Bundesregierung. Die Bischöfe finden das gut. Die KAB dagegen äußert sich verhalten.

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Die katholischen Bischöfe loben die Einigung von Union und SPD auf Verbesserungen für Leiharbeiter. Im Gespräch mit dem Internetmagazin kirchensite.de aus Münster sagte Sozialbischof Franz-Josef Overbeck aus Essen am Freitag (13.05.2016), die Kirche begrüße die Ziele, "Leiharbeit auf ihre Kernfunktion hin zu orientieren und den Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen zu verhindern". Auch die Vorsitzende des Bundes Katholischer Unternehmer (BKU), Marie-Luise Dött, äußerte sich zustimmend.

Overbeck, Vorsitzender der Sozialkommission der Deutschen Bischofskonferenz, betonte, aus Sicht der katholischen Soziallehre müsse substitutive Leiharbeit verhindert werden. Auch solle eine "Gleichbehandlung der Leiharbeitnehmer mit der Stammbelegschaft" erreicht werden. Das diene "guter Arbeit und einer fairen Entlohnung".

 

Missbrauch von Werkverträgen "nicht akzeptabel"

 

Die Spitzen von Union und SPD hatten sich am Dienstag (10.05.2015) geeinigt, dass Leiharbeiter künftig maximal 18 Monate im selben Betrieb beschäftigt werden können, ehe sie gehen oder fest übernommen werden müssen. Spätestens nach neun Monaten müssen sie den gleichen Lohn erhalten wie die Stammbelegschaft. Auch soll Arbeitgebern der Missbrauch von Werkverträgen erschwert werden.

Bischof Overbeck nannte Werkverträge "wichtige Instrumente in einer arbeitsteiligen Wirtschaft" – solange es sich "um echte Werkverträge" handele. Es sei nicht akzeptabel, wenn in Wirklichkeit eine Arbeitnehmerüberlassung oder eine andere Form des Missbrauchs vorliege, die Tariflöhne oder arbeitsrechtliche Schutzstandards unterlaufen solle.

 

Unternehmer: Einigung, mit der wir arbeiten können

 

Auch die katholischen Unternehmer begrüßten die Reformpläne. Im Gespräch mit kirchensite.de verteidigte die BKU-Vorsitzende Dött zugleich, dass Leiharbeiter weniger Lohn erhalten als Festangestellte. Insgesamt gebe es aber nun "endlich eine Einigung, mit der wir weiterarbeiten können".


Das ist Frau Dött. Frau Dött ist bei der CDU.

Dött, die auch CDU-Bundestagsabgeordnete ist, möchte die Flexibilität von Zeitarbeit und Werkverträgen erhalten. Beide Instrumente ermöglichen es ihrer Ansicht nach Arbeitgebern, "schnell und unkompliziert" auf Veränderungen zu reagieren. Sie hätten der deutschen Wirtschaft auch geholfen, glimpflich durch Krisenjahre zu kommen. Den Anspruch "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" begrüßte die BKU-Vorsitzende ausdrücklich. Sie gab aber zu bedenken, dass Leiharbeiter wegen der Koalitions-Einigung "für den Unternehmer deutlich teurer werden".

Dött lobte, dass "Schlupflöcher, die zum Unterlaufen von Arbeitgeberpflichten animieren, gestopft werden sollen". Sie verwies darauf, dass die Basis des BKU und seiner Mitglieder die christliche Soziallehre sei. Ehrbare Unternehmer würden "nicht ernsthaft in Betracht ziehen", Standards zu unterlaufen – die anderen nehme das geplante Gesetz in die Pflicht.

 

KAB im Bistum: Problem prekärer Arbeit kaum entschärft

 

Zurückhaltend äußerte sich die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) im Bistum Münster. Das Problem der "zunehmenden prekären Leiharbeitsverhältnisse" werde "kaum entschärft", sagte KAB-Diözesansekretär Hermann Hölscheidt nach Verbandsangaben. Hölscheidt lobte den Versuch, gleiche Löhne auch für Leiharbeitnehmer durchzusetzen. Zugleich werde aber Leiharbeit zementiert. Daher sei die Einigung nur "ein erster Schritt, um mit dem Lohndumping für fast eine Million Arbeitnehmer" Schluss zu machen. Die KAB forderte erneut das Ende von "Arbeitsplätzen zweiter Klasse".

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