KFD: Freiwilligkeit ist keine Option mehr

Katholische Frauen dringen auf Lieferkettengesetz

  • Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschland (KFD) pocht auf eine zügige Verabschiedung des geplanten Lieferkettengesetzes.
  • Es sei „nicht mehr hinzunehmen, dass die vehementen Bemühungen einzelner Bundesminister nicht zu einem Erfolg geführt haben“.
  • Frauen sind laut KFD besonders von schlechten Arbeitsbedingungen betroffen.

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Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschland (KFD) pocht auf eine zügige Verabschiedung des geplanten Lieferkettengesetzes. „Menschenrechte dulden keinen Aufschub“, mahnte die stellvertretende KFD-Bundesvorsitzende Monika von Palubicki am Mittwoch in Düsseldorf. Es sei „nicht mehr hinzunehmen, dass die vehementen Bemühungen einzelner Bundesminister nicht zu einem Erfolg geführt haben“.

 

Heil will Lieferkettengesetz noch in diesem Jahr

 

Zuletzt hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Hoffnungen auf ein baldiges Gesetz zur Wahrung von Menschenrechten in globalen Lieferketten genährt. „Wir waren noch nie so dicht dran an einem Lieferkettengesetz“, sagte er am Dienstag bei einer Konferenz zum Thema in Potsdam. Ziel sei, dass das Kabinett noch in diesem Jahr ein Lieferkettengesetz auf den Weg bringe, erklärte Heil.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte, es sei wichtig, dass Deutschland auf nationaler Ebene vorangehe, damit auch auf europäischer Ebene eine Lösung gefunden werden könne. Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) betonte, die Ausbeutung von Menschen am Anfang der Lieferkette könne kein Modell für die Zukunft sein. Jeder Deutsche beschäftige rechnerisch rund 50 „Sklaven“, um seinen Konsum- und Wirtschaftsstil aufrecht zu halten.

 

KFD: Frauen besonders von schlechten Arbeitsbedingungen betroffen

 

Frauen sind laut KFD besonders von schlechten Arbeitsbedingungen betroffen: Weltweit arbeiteten Millionen Frauen in internationalen Lieferketten; ihre Rechte würden oft missachtet. Häufig seien sie zudem sexualisierter und geschlechtsbasierter Gewalt am Arbeitsplatz ausgesetzt und hätten keine Beschwerdemöglichkeit oder rechtliche Handhabe, um dagegen vorzugehen.

Die KFD sieht in einem Lieferkettengesetz einen notwendigen Schritt zur Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in Unternehmen, hieß es. „Freiwilligkeit ist keine Option mehr“, so von Palubicki.

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