Bischofskonferenz missbilligt "Alleingang"

Katholische Gemeinde klagt gegen Gottesdienst-Verbot wegen Corona

Eine katholische Kirchengemeinde in Berlin geht einem Medienbericht zufolge juristisch gegen das aktuelle Verbot öffentlicher Gottesdienste vor. Aus Kreisen der Bischofskonferenz wurde diese Maßnahme missbilligt.

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Eine katholische Kirchengemeinde in Berlin geht einem Medienbericht zufolge juristisch gegen das aktuelle Verbot von Gottesdiensten vor. Der „Freundeskreis St. Philipp Neri“ habe dazu beim Verwaltungsgericht Berlin einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingereicht, heißt es in einem gemeinsamen Bericht von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ von Samstagabend.

Das Institut St. Philipp Neri wurde nach eigenen Angaben 2004 vom Heiligen Stuhl "unter aktiver Unterstützung durch den damaligen Kardinal Josef Ratzinger" offiziell als Gesellschaft apostolischen Lebens päpstlichen Rechts anerkannt. Die Gottesdienste werden im außerordentlichen, vorkonziliaren Ritus gefeiert. Ihre Aufgabe sieht das Institut nicht zuletzt in einer "zeitgemäßen Pastoral in einer neuheidnischen Großstadt, in der man öfter eine Muslima in Burka als einen Priester in der Soutane sieht", wie es auf der Homepage des Instituts heißt.

 

"Strengere Regeln als im Supermarkt"

 

Die Kirchengemeinde wolle erreichen, dass trotz der Corona-Pandemie Gottesdienste mit höchstens 50 namentlich registrierten Personen gefeiert werden dürfen. Es dürften für Kirchen nicht strengere Regeln gelten als für Supermärkte, argumentiert demnach die Gemeinde.

Das umfassende Veranstaltungsverbot des Berliner Senats stelle laut Schriftsatz des Anwalts der Kirchengemeinde „einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit der Religionsausübung dar und ist insoweit unwirksam“. Dem Medienbericht zufolge ist mit einer Gerichtsentscheidung dazu „demnächst“ zu rechnen.

 

Katholische Kirche missbilligt die Klage

 

Die katholische Kirche in Deutschland missbillige die Klage der Berliner Gemeinde, berichteten NDR, WDR und „Süddeutsche Zeitung“ weiter. In Kreisen der Deutschen Bischofskonferenz habe es geheißen, es handle sich um einen Alleingang.

Zur Eindämmung des Coronavirus hatte der Berliner Senat am 23. März eine Verordnung erlassen, die Veranstaltungen und Zusammenkünfte weitgehend verbietet. Wer seine Wohnung verlässt, muss einen Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen einhalten. Der Besuch von Kirchen, Moscheen und Synagogen ist zwar erlaubt, allerdings nur zur individuellen stillen Einkehr.

 

Bistum Münster untersagt Gottesdienste bis 1. Mai

 

Das Bistum Münster hatte in der vergangenen Woche ein Verbot öffentlicher Gottesdienste bis zum 1. Mai verlängert. In einem Schreiben an alle Mitarbeiter warnte Generalvikar Klaus Winterkamp ausdrücklich davor, etwa während der Kar- und Ostertage zum Empfang der Oster- oder Krankenkommunion einzuladen, zumal die Empfänger in der Regel Hochrisikogruppen angehörten. Organisierte "Kommunionspeisungen" oder Kommunionempfangszeiten außerhalb gestreamter Gottesdienste sind demnach nicht gestattet, weil sie gegen das Versammlungsverbot verstießen.

Die Kirchen sollen gleichwohl für das persönliche Gebet geöffnet bleiben, auch solle die Seelsorge in den möglichen Formen aufrecht erhalten werden.

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