Verband GKP: Verantwortliche für Vertuschung müssen sich stellen

Katholische Journalisten fordern: Kölner Missbrauchsstudie herausgeben

  • Katholische Journalisten fordern die Herausgabe des bisher unveröffentlichten Missbrauchsgutachtens im Erzbistum Köln.
  • „Die Verantwortlichen für Vertuschung müssen sich stellen“, so der Berufsverband GKP.
  • Geduld und Vertrauen seien aufgebtraucht.

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Katholische Journalisten fordern die Herausgabe des bisher unveröffentlichten Missbrauchsgutachtens im Erzbistum Köln. „Die Verantwortlichen für Vertuschung von Missbrauch, Täterschutz und mangelnder Opferfürsorge müssen sich dem stellen, was sie getan oder unterlassen haben“, erklärt die Gesellschaft Katholischer Publizisten (GKP).

Ausdrücklich lobt sie das Bistum Aachen, das ein vergleichbares Gutachten publik gemacht hatte. Der Umgang des Erzbistums Köln mit seinem Bericht wird seit Wochen in Kirche und Gesellschaft kritisiert.

 

„Vertrauen ist aufgebraucht“

 

„Geduld und Vertrauen sind aufgebraucht“, mahnt die GKP. Katholische Journalisten würden in ihrer Arbeit und privat mit der erneuten Enttäuschung vieler Menschen konfrontiert. Die Öffentlichkeit habe ein Recht „auf die ganze Wahrheit“.

Die Medienschaffenden bemängeln zudem den Umgang des Erzbistums Köln mit dem Betroffenenbeirat in der Diözese. Die Beiratsmitglieder sähen sich ein zweites Mal missbraucht.

 

Die Vorgeschichte

 

Das Erzbistum Köln hatte Ende Oktober überraschend mitgeteilt, einen Strafrechtler mit einer neuen Untersuchung zum Thema Missbrauch beauftragt zu haben. Zugleich wurde informiert, dass ein Gutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl-Spilker-Wastl (WSW) wegen methodischer Mängel nicht veröffentlicht wird.

Der Betroffenenbeirat im Erzbistum hatte der Entscheidung zunächst zugestimmt. Mittlerweile haben jedoch die beiden Sprecher Patrick Bauer und Karl Haucke ihre Ämter niedergelegt. Sie fühlten sich instrumentalisiert, erklären sie.

 

GKP: Verhalten des Erzbistums im Widerspruch zu Transparenz

 

Solange das Erzbistum Köln die Anwaltskanzlei WSW nicht von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbinde, blieben Vorwürfe gegen das Gutachten unüberprüfbar, kritisiert die GKP. „Diese Art, Deutungshoheit zu behaupten, steht im Widerspruch zu Transparenz, Fairness und rechtsstaatlichen Standards.“

In der vergangenen Woche hatte die Kanzlei WSW ein ähnliches Gutachten für das Bistum Aachen vorgestellt. Es behandelt die Frage, wie frühere Bistumsverantwortliche mit Missbrauchsfällen umgegangen waren.

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