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Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) spricht sich für die Abschaffung des Strafrechtsparagrafen 219a aus, der die öffentliche Information von Ärzten über Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt. Dies spiegele "ein Frauenbild wider, das wir entschieden ablehnen", sagte die BDKJ-Bundesvorsitzende Daniela Hottenbacher. "Frauen sind sehr wohl in der Lage, mit Hilfe von Informationen eine reflektierte Entscheidung zu fällen. Manipulation gedeiht dort, wo Informationen fehlen."
In einigen Gegenden Deutschlands seien Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr zugänglich, so die BDKJ-Vorsitzende. "Dadurch geraten Schwangere unter einen zusätzlichen Zeitdruck, der eine Entscheidung für oder gegen einen Abbruch erschwert."
Der Paragraf und das Vorhaben der Bundesregierung
Paragraf 219a untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder in grob anstößiger Weise. Als Strafmaß bei Zuwiderhandlung drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
Das Bundeskabinett hatte im März beschlossen, das Werbeverbot für Abtreibungen zu streichen. Vorgesehen ist, die Information über Schwangerschaftsabbrüche im Heilmittelwerbegesetz zu regeln.
Kritik der Bischofskonferenz
Die katholische Bischofskonferenz wandte sich gegen eine Abschaffung. "Sofern Reformbedarf besteht, halten wir eine Überarbeitung des Paragrafen 219a StGB weiterhin für den besseren Weg", erklärte der Konferenz-Vorsitzende Bischof Georg Bätzing.
Grundsätzlich sei zu begrüßen, "dass die Bundesregierung das Werbeverbot nicht - wie ursprünglich vorgeschlagen - ersatzlos streichen will, sondern durchaus einen Regelungsbedarf für ein spezifisches Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche sieht", so Bätzing. Er äußerte die Sorge, eine Abschaffung könne das Schutzniveau zulasten des grundgesetzlich gebotenen Lebensschutzes zu sehr senken. Eine schwangere Frau in einer Konfliktsituation sei auf seriöse, verlässliche und neutrale Informationen angewiesen. Zudem dürfe ein Schwangerschaftsabbruch nicht als ein alltäglicher, "der Normalität entsprechender Vorgang" erscheinen.