ZUKUNFT DER KIRCHE

Erzbischof Burger: Was die neue Synodalkonferenz darf - und was nicht

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Die Synodalkonferenz sei auf einem guten Weg, sagt der Freiburger Erzbischof. Doch es gebe auch klare Grenzen.

Von KNA

Der Freiburger Erzbischof Stephan Burger sieht das neue bundesweite, gemeinsame Beratungs- und Entscheidungsgremium von Bischöfen und katholischer Basis auf einem guten Weg. Wichtig sei jetzt noch die „kirchenrechtliche Verankerung“, sagte Burger der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). „Rechtlich wird die Synodalkonferenz als ein Beratungsgremium, also als ein Organ der Bischofskonferenz, einzuordnen sein.“

Die Synodalkonferenz werde gemeinsame Beschlüsse fassen, sagte Burger, der selbst Kirchenrechtler ist. Klar sei aber auch, dass dieses „Gremium uns Bischöfe rechtlich nicht aus der Verantwortung entlassen kann, die wir als Bischöfe in den Diözesen tragen“. Er sagte zugleich zu, den Rat der Konferenz „sehr ernst zu nehmen“.

Wann die Synodalkonferenz erstmals tagen könnte

Seit mehreren Jahren läuft ein intensiver Dialog über die Zukunft der katholischen Kirche in Deutschland. Zu den Ergebnissen der von der Bischofskonferenz mit dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken 2019 gestarteten Initiative Synodaler Weg gehört ein neues Gremium: die Synodalkonferenz. Sie könnte erstmals am 6. und 7. November in Stuttgart zusammenkommen. Zuvor braucht es dazu noch die Zustimmung des Vatikans.

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