Gemeinsamer Antrag von Stadt und Pfarrei

Kevelaerer Wallfahrt will UNESCO-Weltkulturerbe werden

Die Kevelaerer Wallfahrt will Teil des UNESCO-Weltkulturerbes werden. Die Stadt und die Pfarrei St. Marien beantragen eine Aufnahme auf die Liste des „immateriellen Kulturerbes“.

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Die Kevelaerer Wallfahrt will Teil des Weltkulturerbes der UNESCO werden. Der Kirchenvorstand der Pfarrei St. Marien und der Stadtrat beschlossen einstimmig, eine Aufnahme auf die nationale Liste des „immateriellen Kulturerbes“ zu beantragen. „Vielleicht ist das ein erster Schritt hin zur Aufnahme auf die internationale Liste“, sagte der Kevelaerer Bürgermeister Dominik Pichler am Freitag (28.10.2016) nach Angaben der Bischöflichen Pressestelle.

Der gemeinsame Antrag von Stadt und Pfarrei zeige den Stellenwert der Wallfahrt, sagte Wallfahrtsrektor und Pfarrer Rolf Lohmann. Er habe sich gefreut, als die Stadt Anfang Juni mit der Idee auf ihn zugekommen sei. Eine Anerkennung als Weltkulturerbe würde Stadt und Wallfahrt bekannter machen.

 

Wann die Entscheidung fällt, ist unklar

 

Fachbereichsleiter Ludger Holla von der Stadt Kevelaer erläuterte, um auf die Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen zu werden, müsse es „nachweislich eine Tradition seit mehreren Generationen geben“, die bis in die Gegenwart gepflegt werde. Zudem seien „Aktivitäten zur Erhaltung und Weitergabe an kommende Generationen notwendig“.

Der Antrag werde an das nordrhein-westfälische Kultusministerium geschickt. Wie lange es bis zu einer Entscheidung dauert, sei nicht klar. Die Kevelaerer würden sich natürlich ein Ja im kommenden Jahr wünschen, hieß es – passend zum 375-jährigen Jubiläum der Wallfahrt.

 

Mehrstufiges Verfahren

 

Unterstützung erfährt der Antrag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD). Die Politikerin aus dem Kreis Kleve habe bereits ein mehrseitiges Empfehlungsschreiben verfasst. Wallfahrtsrektor Lohmann ergänzte, er habe auch den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, „um eine Empfehlung gebeten“.

Die Aufnahme ins nationale Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes geschieht in einem mehrstufigen Verfahren, an dem die Bundesländer, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), das Auswärtige Amt und die Deutsche UNESCO-Kommission beteiligt sind. Jedes Bundesland wählt aus den dort eingegangen Vorschlägen vier aus und übermittelt sie an die Kultusministerkonferenz (KMK). Ein unabhängiges Expertenkomitee bewertet die Vorschläge und gibt eine Auswahlempfehlung, die von KMK und BKM bestätigt und von der UNESCO-Kommission veröffentlicht werden. Im nächsten Schritt können Vorschläge für die weltweite UNESCO-Liste eingereicht werden

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