„Keine Weisung des Bistums zum Liegenschaftsmanagement der Pfarreien“

Kiesabgrabung am Niederrhein: Bistum Münster reagiert auf Kritik

Hätte das Bistum Münster eine Kiesabgrabung am Niederrhein stoppen können, wie eine Bürgerinitiative argumentiert? Stephanie Krahnenfeld, persönliche Referentin des Generalvikars, antwortet in einem Schreiben.

Anzeige

Das Bistum Münster hat auf ein Schreiben zu Kiesabgrabungs-Plänen für die sogenannte Reeser Welle reagiert. Der Verein „Eden – Erhaltet den einzigartigen Niederrhein“ und die Bürgerinitiative (BI) „Zukunft Esserden“ hatten der Kirche mangelndes Engagement gegen die Pläne vorgeworfen. Durch den Verkauf kirchlicher Flächen könne das Vorhaben gestoppt werden, schrieben sie.

Stephanie Krahnenfeld, persönliche Referentin von Generalvikar Klaus Winterkamp, schreibt dazu: „Eine Weisung des Bistums zum Liegenschaftsmanagement der Kirchengemeinden gibt es nicht.“ Das Bistum werde die Umsetzung der Thesen der deutschen Bischöfe und die Wahrung der Schöpfungsverantwortung nutzen, um Kirchengemeinden ökologisch zu lenken.

 

Petition an den Landtag empfohlen

 

Zum Kiesabbau in Rees bat Krahnenfeld darum, „zumindest differenzierter zu argumentieren. Die Flächen des zukünftigen Kiesabbaus am Niederrhein sind als ‚Flächen für Abgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen‘ im gültigen Regionalplan Düsseldorf dargestellt und somit gesichert.“ Das Regionalplanverfahren habe wie in anderen Regionalbezirken Jahre in Anspruch genommen und sei 2018 in Kraft getreten.

Bei der Recherche habe sie gelesen, dass beide Gruppen als Bürgerinitiative bereits Anfang 2019 einen Petitionsantrag im Landtag gestellt hätten. „Leider konnte ich nicht feststellen, ob dieser schon in Bearbeitung ist, aber das ist derzeit meines Erachtens der für Sie richtige Weg. Ich habe leider auch keine Kenntnis, inwieweit Ihre sicher im Regionalplanverfahren vorgebrachten Argumente Berücksichtigung gefunden haben.“

 

Schöpfungsverantwortung bleibt Ziel

 

Weiter heißt es in Krahnenfelds Schreiben: „Seien Sie versichert, dass zukünftig in Regionalplanverfahren und auch kommunalen Flächennutzungsplanverfahren die katholischen Kirchengemeinden Ihre Stellungnahmen auch immer mit dem Fokus Schöpfungsverantwortung und Ökologie formulieren werden.“

Anzeige