Kirchliches Verfahren gegen Osnabrücker Priester im Anschluss

Kinderporno-Besitz: Priester zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt

  • Wegen des Besitzes von Kinderpornos ist ein ehemaliger Osnabrücker Pfarrer zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, verurteilt worden.
  • Zudem muss der 58-Jährige 10.000 Euro an den Kinderschutzbund Osnabrück zahlen.
  • Das kirchenrechtliche Verfahren beginnt erst im Anschluss.

Anzeige

Wegen des Besitzes von Kinderpornos ist ein ehemaliger Osnabrücker Pfarrer zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, verurteilt worden. Zudem muss der 58-Jährige 10.000 Euro an den Kinderschutzbund Osnabrück zahlen.

Das Amtsgericht Osnabrück befand den katholischen Priester für schuldig, sich 6.600 Dateien mit kinderpornografischem Inhalt beschafft und sie gespeichert zu haben. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Berufung eingelegt werden. Der Angeklagte kündigte an, darauf zu verzichten; die Staatsanwaltschaft will weitere Schritte noch prüfen.

Angeklagter geständig und einsichtig

Als strafmildernd wertete die Richterin, dass sich der Angeklagte von Beginn an umfassend geständig gezeigt habe. Zudem sehe er seine Schuld ein und habe sich in psychologische Behandlung begeben. Diese Beratung muss er laut Urteil fortsetzen und eine Männerberatungsstelle aufsuchen, um Strategien gegen mögliche Wiederholungstaten zu entwickeln.

Die Vernehmung des Priesters fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Gericht folgte einem Antrag der Verteidigung, wonach der Schutz der Intimsphäre des Pfarrers höher zu bewerten sei als das öffentliche Interesse. Zeugen waren nicht geladen.

Nicht an der Herstellung von Missbrauchsdarstellungen beteiligt

Polizeiliche Ermittlungen hätten ergeben, dass der Priester nicht selbst an der Herstellung von Missbrauchsdarstellungen mitgewirkt und auch keine Dateien weitergegeben habe, so die Richterin. Ebenso wenig gebe es Hinweise, dass der Angeklagte anderweitig missbräuchliche Handlungen vorgenommen habe.

Neben Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen, meist in aufreizender Pose, wurden auf den Datenträgern des Mannes einige hundert Darstellungen legaler Pornobilder von Volljährigen gefunden. Dies zeige, dass der Angeklagte nicht ausschließlich auf Minderjährige fixiert gewesen sei.

Kirchliches Verfahren

Die zuständige Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft in Hannover hatte im November 2021 einen Hinweis erhalten, wonach der damalige Osnabrücker Gemeindepfarrer möglicherweise im Besitz kinderpornografischer Dateien sei. Bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmten Ermittler Computer, Handys, Tablets und externe Datenträger. Nach Sichtung der Dateien erhob die Staatsanwaltschaft Anklage.

Der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode hatte den Geistlichen nach Aufnahme der Ermittlungen mit sofortiger Wirkung von seinem Amt als Pfarrer entpflichtet und den Fall an die zuständige Disziplinarabteilung im Vatikan gemeldet. Ist das staatliche Urteil rechtskräftig, wird ein kirchenrechtliches Verfahren aufgenommen. Der Priester bleibt laut Bistum von allen Aufgaben entpflichtet.

Anzeige