Ehemaliger Büroleiter muss 12.000 Euro Geldstrafe zahlen

Kinderporno-Fall im Bistum Limburg endet mit Strafbefehl

Ein ehemaliger Büroleiter des Limburger Bischofs Georg Bätzing muss eine Geldstrafe von 12.000 Euro zahlen, weil er Kinderpornos besessen haben soll. Bei den Bildaufnahmen habe es sich „überwiegend um Aufnahmen von Kindern in sexualbetonten Posen“ gehandelt.

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Ein ehemaliger Büroleiter des Limburger Bischofs Georg Bätzing muss eine Geldstrafe von 12.000 Euro zahlen, weil er Kinderpornos besessen haben soll. Der Beschuldigte habe einen Strafbefehl in Höhe von 150 Tagessätzen zu jeweils 80 Euro akzeptiert, sagte der Pressesprecher der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, Georg Ungefuk, am Freitagmittag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Er bestätigte damit einen entsprechenden Online-Bericht der „Frankfurter Neuen Presse“.

Mit dem Strafbefehl sei dem beschuldigten Theologen und Kirchenrechtler zur Last gelegt worden, sich insgesamt 88 kinderpornografische Bilddateien und 69 jugendpornografische Bilddateien verschafft und abgespeichert zu haben, so Ungefuk. Darüber hinaus soll er in 4 Fällen auf Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten zugegriffen zu haben, um sich entsprechendes Material zu verschaffen.

 

Kirchenrechtliches Verfahren kann fortgesetzt werden

 

Bei den Bildaufnahmen, die sich der Beschuldigte laut Staatsanwaltschaft verschafft hatte, habe es sich „überwiegend um Aufnahmen von Kindern in sexualbetonten Posen – sogenannte Posing-Darstellungen“ gehandelt. Die festgestellte Anzahl der kinder- und jugendpornografischen Dateien bewege sich „im Vergleich zu anderen vergleichbaren Ermittlungsverfahren eher im unteren Bereich“, sagte Ungefuk.

Das Amtsgericht Limburg hatte auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main den Strafbefehl gegen den seit Februar 2017 freigestellten Bistumsmitarbeiter erlassen. „Da die staatlichen Ermittlungen nun beendet sind, kann das kirchenrechtliche Verfahren gegen den Mitarbeiter fortgesetzt werden, da es sich um einen Diakon des Bistums handelt“, sagte Bistumssprecher Stephan Schnelle am Freitag der KNA.

Ein Strafbefehl wird von der Staatsanwaltschaft beantragt und von einem Amtsgericht verhängt. Damit wird eine öffentliche Hauptverhandlung vermieden. Viele Beschuldigte akzeptieren daher den Strafbefehl, um nicht vor Gericht erscheinen zu müssen. In der Regel geht es um geringfügige Delikte, also „leichte Kriminalität“.
Die mit dem schriftlichen Strafbefehl verbundene Geldstrafe ist aus einer bestimmten Zahl von Tagessätzen und einer Tagessatzhöhe zusammengesetzt. In der Regel entspricht ein Tagessatz rund 1/30 des monatlichen Nettoeinkommens. Wer monatlich 1.800 Euro netto verdient, muss mit einem Tagessatz von rund 60 Euro rechnen.

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