„Verschiebungen zu Ungunsten der freien Träger“

Kirche fürchtet weitere Unterfinanzierung ihrer Kitas in NRW

Die katholische Kirche befürchtet auch nach der bevorstehenden Reform des Kinderbildungsgesetzes (Kibiz) eine Unterfinanzierung ihrer 2.456 Kindergärten in Nordrhein-Westfalen.

Anzeige

Die katholische Kirche befürchtet auch nach der bevorstehenden Reform des Kinderbildungsgesetzes (Kibiz) eine Unterfinanzierung ihrer 2.456 Kindergärten in Nordrhein-Westfalen. „Aus der Sicht der konfessionellen Träger von Kindertageseinrichtungen ist die Auskömmlichkeit der zur Verfügung stehenden Mittel nicht erreicht“, heißt es in einer Stellungnahme des Katholischen Büros an den Landtag.

Angesichts einer aus ihrer Sicht weiterhin bestehenden Unterfinanzierung des Gesamtsystems befürchten die Kirchen in Zukunft „Verschiebungen der Trägerlandschaft zu Ungunsten der freien Träger“. Die freien Träger würden durch die Reform nicht entlastet, sondern müssten vielmehr mit steigenden Trägeranteilen rechnen. Deshalb äußert das Katholische Büro Zweifel, ob die Kirchen ihre Einrichtungen zur frühkindlichen Bildung im selben Umfang wie bisher fortführen könnten.

 

Bedenken bei Verfassungsmäßigkeit

 

Zwar sehen die Kirchen bei der Landesregierung das Bemühen, mit der Kibiz-Reform die Qualität der frühen Bildung zu steigern und eine nachhaltige finanzielle Absicherung der Einrichtungen sicherzustellen. Allerdings sei dies nur „bis zu einem gewissen Grad gelungen“. Tatsächlich fehle es der Reform an einer grundlegenden Neuausrichtung der Finanzierungssystematik.

Bei den konfessionellen Trägern bestehen derzeit erhebliche Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der bei der Reform vorgesehenen „Architektur der Trägeranteile“. Danach seien die freien Träger weiterhin von freiwilligen kommunalen Zuschüssen existenziell abhängig. Die beiden Kirchen haben dazu entspreche Rechtsgutachten beim Landtag vorgelegt.

 

Auch Freie Wohlfahrtspflege kritisiert Reformpläne

 

Auch die Freie Wohlfahrtspflege beklagt in einer eigenen Stellungnahme an den Landtag die von der Landesregierung geplante einseitige Absenkung des Trägeranteils für kommunale Kindergärten. In einer solchen Reglung sieht die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW „eine Gefährdung der bisherigen Trägerstruktur“. Die neue Finanzierungsstruktur biete für Städte und Gemeinden womöglich finanzielle Anreize, Kindergärten zukünftig vermehrt in Eigenregie zu führen statt deren Betrieb freien Trägern zu überlassen.

Anzeige