Prälat Jüsten lobt Kooperation mit dem Staat

Kirche gegen Reformpläne der Grünen beim Religionsrecht

Die Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen diskutiert am Sonntag über das Thema Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Zum Antrag des Bundesvorstands der Partei äußert sich Prälat Karl Jüsten, Leiter des Katholischen Büros in Berlin, im Interview mit Kirche+Leben.

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Die Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen diskutiert am Sonntag über das Thema Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Zum Antrag des Bundesvorstands der Partei äußert sich Prälat Karl Jüsten, Leiter des Katholischen Büros in Berlin, im Interview mit Kirche+Leben.

Kirche+Leben: Herr Prälat Jüsten, die Grünen wollen die öffentliche Gedenk- und Trauerkultur ändern, die bisher oft an die Kirchen delegiert werde. Der Bundesvorstand möchte die Belange anderer religiöser und weltanschaulicher Gemeinschaften und von Menschen ohne Religionszugehörigkeit stärker berücksichtigt sehen. Was halten Sie davon?

Prälat Karl Jüsten: Es ist guter Brauch, dass die Kirchen bei großen staatlichen Feiertagen zu ökumenischen Gottesdiensten einladen. Das ist auch so bei besonderen Ereignissen, insbesondere wenn schwere Schicksalsschläge zu beklagen sind. Dann ist es gute Tradition, dass staatliche Repräsentanten an diesen Gottesdiensten teilnehmen. Wenn Menschen muslimischen oder jüdischen Glaubens betroffen waren, haben wir sie in jüngerer Zeit häufig eingeladen und teilweise haben sie dann auch mitgewirkt. Aber zu diesen Gottesdiensten haben die Kirchen eingeladen. Die Vertreter des Staates sind frei, daran teilzunehmen oder nicht. Es gibt auch eine eigene Gedenkkultur, bei der der Staat selber Veranstalter ist, etwa bei der Bundeswehr. Da sind Vertreter der Religionsgemeinschaften häufig als Mitfeiernde eingeladen.

Die Grünen wollen eine Vielfalt an Angeboten in der Wohlfahrtspflege auch in Gebieten, in denen christliche Wohlfahrtsverbände nach ihrer Darstellung einen Monopolcharakter haben. Wie sehen Sie das?

Unsere Landschaft der Einrichtungen ist in der Regel historisch gewachsen und bildet die Gesellschaftsstruktur in den jeweiligen Regionen ab. Wenn die katholische Kirche dort nicht mehr so stark ist wie früher, hat sie gar kein Problem damit, einzelne Einrichtungen an andere Träger abzugeben. Allerdings wollen oft die Kommunen oder die Gesellschaften vor Ort, dass die Kirchen diese Einrichtungen weiter betreiben.

Der Bundesvorstand der Grünen will auch eine Lockerung der Tanzverbote an stillen Tagen wie dem Karfreitag. Die Kommunen sollen demnach einen größeren Spielraum erhalten. Stimmen Sie dem zu?

Wir haben bereits in den Ländern sehr unterschiedliche Regelungen zu den Feiertagen und stillen Tagen. Wenn man jetzt die Zuständigkeit auf die Kommunen verlagern würde, bestünde die Gefahr einer kleinteiligen Zersplitterung in unserer Gedenk- und Feiertagskultur. Deswegen finden wir es besser, wenn die Feiertagsregelungen möglichst einheitlich sind und dabei auch die geltenden Regelungen für die stillen Tage bewahrt bleiben.

Der Grünen-Bundesvorstand will den so genannten Blasphemie-Paragraphen 166 des Strafgesetzbuches streichen, in dem es um die Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgesellschaften geht. Ist dieser Paragraph überflüssig?

Der Paragraph 166 soll eine befriedende Wirkung haben und zielt ausdrücklich nicht darauf ab, Blasphemie unter Strafe zu stellen. Sondern es geht darum, ob durch eine bestimmte Äußerung der öffentliche Frieden in unserem Land bedroht ist. Dieser Paragraph hat sich außerordentlich gut bewährt. Eine solche Regelung in Zeiten abzuschaffen, in denen auch bei uns Menschen wegen ihres religiösen Bekenntnisses angegriffen werden, halten wir für unklug.

Die Grünen sehen dringenden Reformbedarf hinsichtlich des kirchlichen Arbeitsrechts. Demnach soll es auch ein Streikrecht geben. Wären Sie damit einverstanden?

Nach dem in der Verfassung garantierten Selbstbestimmungsrecht können die Kirchen ihre arbeitsrechtlichen Angelegenheiten selber regeln. Wir betreiben unsere Einrichtungen ja nicht als normale Arbeitgeber, sie sind für uns Ausdruck unserer Religionsausübung. Das geschieht in drei Grundvollzügen: in der Feier und Verkündigung des Wortes Gottes und im Bereich der tätigen Nächstenliebe. In diesem Bereich können die Religionsgemeinschaften die Beschäftigungsverhältnisse nach ihren Vorstellungen im Rahmen des Arbeitsrechts regeln. Das hat sich bewährt. Wir sind auch ohne das Streikrecht zu guten Lösungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einerseits und die Dienstgeber andererseits gekommen. Das System des Dritten Weges gewährleistet eine sehr hohe Tarifbindung kirchlicher Einrichtungen. Zudem liegt das von Mitarbeitern und Dienstgebern ausgehandelte Tarifniveau in der Regel über dem, was im nichtkirchlichen Bereich gezahlt wird. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den Mitarbeitervertretungen sehr gut organisiert.

Zudem sprechen sich die Grünen für eine Reform der Kirchensteuer aus. Wie finden Sie das?

Da besteht kein Reformbedarf. Die Kirchensteuer ist ein Beitrag des Kirchenmitglieds und hat sich generell bewährt. Finnland und Schweden haben jetzt sogar unser System übernommen.

Die Grünen wollen die Gebühr beim Kirchenaustritt abschaffen, die der Staat bisher erhebt. Sollte der Kirchenaustritt in Deutschland erleichtert werden?

Das ist eine Sache des Staates. Wenn er für Verwaltungsakte Gebühren erhebt, gehört das in seinen Hoheitsbereich. Wir sind klug beraten, uns dazu nicht zu äußern.

Insgesamt geht es ja um umfassende Änderungen in der Religionspolitik bei den Grünen. Wie beurteilen Sie das generell?

Zunächst einmal ist es sehr zu begrüßen, dass sich die Kommission grundsätzlich zum kooperativen religions- und weltanschauungsfreundlichen Religionsverfassungsrecht in Deutschland bekannt und die Partei die Bedeutung von Religion im öffentlichen Raum anerkannt hat. Vor dem Hintergrund, dass die Grünen in diesen Fragen extrem uneinig und zerstritten sind, ist das ein großer Schritt. Gleichwohl erkennen wir natürlich im Detail, dass sie das, was sie vorneweg in der Präambel sagen, so nicht übersetzen.

Ist dieser Wunsch nach einer größeren Entfernung zwischen Staat und Kirche ein Trend, der bei anderen Parteien wie der FDP ebenfalls sichtbar ist?

In der vergangenen Legislaturperiode haben wir mit der FDP-Bundestagsfraktion gut und konstruktiv zusammengearbeitet, auch zu Fragen des Staatskirchenrechts. Warten wir einmal ab, ob die Partei auch sich künftig programmatisch entsprechend neu aufstellt.

In letzter Zeit werden Stimmen laut, die den nichtchristlichen und nichtjüdischen Religionsgemeinschaften andere Rechte einräumen wollen als den Kirchen, weil sie in ihnen eine Bedrohung für unser Land sehen. Sollten die Kirchen nicht dankbar sein, dass sie besonders geschützt werden sollen?

Wir erleben heute in Deutschland Diskussionen, die die Religionsfreiheit grundsätzlich in Frage stellen. Wir werden in Politik und Gesellschaft immer dafür werben, sich diesen Tendenzen mit aller Macht entgegen zu stellen. Beide Kirchen treten uneingeschränkt für Toleranz, Religions- und Weltanschauungsfreiheit ein. Wenn Parteien dies in Frage stellen, werden sie in uns immer massive Kritiker finden. Auch für die individuelle und kollektive Religionsfreiheit gilt: Gleiches Recht für alle!

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