Antonius Hamers vom Katholischen Büro verweist auf Infektionsschutz

Kirche toleriert vier verkaufsoffene Adventssonntage 2020 in NRW

  • In NRW sollen die Geschäfte 2020 an allen Adventssonntagen öffnen dürfen.
  • Antonius Hamers vom Katholischen Büro toleriert das im Namen der Bistümer - als Ausnahme.
  • Es gehe nicht nur um Verkaufsinteressen, sondern auch um Infektionsschutz - und den Bestand von Arbeitsplätzen im Einzelhandel.

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Die katholischen Bistümer tolerieren die ausnahmsweise Ausweitung verkaufsoffener Adventssonntage 2020 in Nordrhein-Westfalen auf vier. Das sagte der Leiter des Katholischen Büros NRW, Domkapitular Antonius Hamers aus Münster, auf Anfrage von „Kirche-und-Leben.de“. Zu Begründung verwies Hamers – wie auch Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) – auf den Infektionsschutz in der Corona-Pandemie.

Geschäfte sollen an allen Adventssonntagen zwischen 13 und 18 Uhr öffnen dürfen. Hamers äußerte Verständnis für Laumanns Ziel, den Weihnachtseinkauf zu entzerren. Der Minister betonte, es gehe nicht darum, den Sonntagsschutz zu durchlöchern.

 

„Muss eine Ausnahme bleiben“

 

Im Interview mit „Kirche-und-Leben.de“ hatte Hamers vergangene Woche erklärt, die katholische Kirche in NRW wolle „nicht gegen maximal vier anlasslose verkaufsoffene Sonntage im zweiten Halbjahr, davon maximal zwei im Advent“ vorgehen. Nach der Ausweitung auf vier sagte der Vertreter der fünf NRW-Bistümer in Düsseldorf nun: „Wir halten das für tolerabel, weil es hier nicht um bloßes Gewinnstreben geht, sondern um wirtschaftliche Existenzen und Arbeitsplätze.“ Durch die coronabedingte Wirtschaftskrise seien viele Einzelhändler in ihrer Existenz bedroht und damit „auch Arbeitnehmer betroffen“.

Zugleich betonte der Domkapitular erneut, die Kirche lege Wert darauf, dass die Regelung im Advent 2020 „eine Ausnahme bleiben muss“. Der Schutz des Sonntags sei ein wichtiges Gut für die Kirche. Es sei gut, dass Verfassungen dies umsetzten. „Zugleich gilt der Schutz des Sonntags nicht absolut – das wäre Fundamentalismus“, so Hamers.

Es gehe darum, Rechtsgüter gut ins Verhältnis zu setzen. Auch der Staat habe ein Interesse an Wirtschaftsleistung, die „staatliches Handeln finanziell absichert und ermöglicht“.

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