Handreichungen für Ehrenamtliche geplant

Kirche will Laien bei Datenschutz helfen – Whatsapp verboten

Die katholischen Datenschutz-Experten kündigen zu den neuen Regelungen Handreichungen für Vereine und Ehrenamtliche an. Die Nutzung von Whatsapp bleibe auf dienstlichen Geräten verboten.

Anzeige

Gut zwei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes über den kirchlichen Datenschutz (KDG) werden Handreichungen für Vereine und Ehrenamtliche in Aussicht gestellt. „Wir werden Arbeitshilfen veröffentlichen, die sehr praxisrelevant formuliert sein werden: Wenn ich das und das tun will, dann muss ich mich so und so verhalten“, kündigte der Vorsitzende der Konferenz der Diözesan-Datenschutzbeauftragten, Andreas Mündelein, bei „katholisch.de“ an. Das werde aber nicht so schnell gehen, „wie wir das gerne hätten“. Das KDG steht auf Grundlage der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Mündelein sagte, die Zahl der Beschwerden und Anfragen habe deutlich zugenommen. Dabei gehe es etwa um die Nutzung von Fotos in der Öffentlichkeitsarbeit und Jugendarbeit.

 

„Viele Möglichkeiten außer einem Bußgeld“

 

Bußgelder nannte Mündelein die „ultima ratio“. Es gebe viele Möglichkeiten, „die man vorher noch ausspielen kann. Davor sollte niemand Angst haben.“

Zum Dienst Whatsapp sagte der Experte, dass er grundsätzlich auf Dienstgeräten verboten bleibe, „weil die Kontaktdaten ohne Einwilligung auf fremde Server hochgeladen werden“. Eventuell könne man Whatsapp dann nutzen, „wenn man es komplett außerhalb aller Cloud-Systeme betreibt, so dass sichergestellt ist, dass keinerlei Daten weitergegeben werden“. Das Ziel solle eher sein, „dass in der Kirche datenschutzkonforme Messengerdienste so breit akzeptiert werden wie Whatsapp“.

Anzeige