Offizialat Vechta und Bistum Osnabrück schreiben Organisationen an

Kirchen-Arbeitsrecht: Vechta und Osnabrück laden Gewerkschaften ein

  • Im Offizialatsbezirk Oldenburg des Bistums Münster und im Bistum Osnabrück können Gewerkschaften an der Regelung des kirchlichen Arbeitsrechts mitwirken.
  • Dazu seien zwölf Gewerkschaften eingeladen worden, teilen die Bischöflichen Pressestellen in Vechta und Osnabrück mit.
  • Ein Sitz in der entsprechenden Kommission ist vorgesehen.

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Im Offizialatsbezirk Oldenburg des Bistums Münster und im Bistum Osnabrück können Gewerkschaften an der Regelung des kirchlichen Arbeitsrechts mitwirken. Dazu seien zwölf Gewerkschaften eingeladen worden, die nach ihrer Satzung für Regelungsbereiche der jeweiligen Kommission örtlich und sachlich zuständig sind, teilen die Bischöflichen Pressestellen in Vechta und Osnabrück mit, ohne die Gewerkschaften und Bereiche zu benennen.

Am 8. Dezember 2020 werde die „Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts“ (KODA) im Bistum Osnabrück und im Offizialat Oldenburg neu gewählt, hieß es. Das 20-köpfige Gremium sei paritätisch mit Abgesandten der kirchlichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite besetzt. Die Kommissionsmitglieder entscheiden über Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen betreffen.

 

Ein Kommissions-Sitz für Gewerkschaften vorgesehen

 

Die zehn Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmerseite werden von den Mitarbeitenden gewählt, die zehn Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeberseite bestimmen der Bischöfliche Offizial in Vechta und der Generalvikar des Bistums Osnabrück. Falls die Gewerkschaften den für sie vorgesehenen elften Sitz auf der Arbeitnehmerseite annehmen, wird den Angaben zufolge auch die Arbeitgeberseite aufgestockt.

Das Grundgesetz räumt den Kirchen das Recht ein, ihre Angelegenheiten wie das Arbeitsrecht auf dem sogenannten „Dritten Weg“ selbst zu regeln. Arbeitsrechtliche Regelungen werden durch paritätisch besetzte Kommissionen getroffen.

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