Vom 1. März bis 31. Mai

Kirchen rufen zur Teilnahme an Betriebsratswahlen auf

Mit Blick auf Veränderungen in der Arbeitswelt rufen die beiden großen Kirchen zur Beteiligung an den Betriebsratswahlen auf. „Leistungsverdichtung und Mehrarbeit sind zu ständigen Begleitern der heutigen Erwerbsarbeit geworden“, heißt es in einer Erklärung.

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Mit Blick auf Veränderungen in der Arbeitswelt rufen die beiden großen Kirchen zur Beteiligung an den Betriebsratswahlen auf. „Leistungsverdichtung und Mehrarbeit sind zu ständigen Begleitern der heutigen Erwerbsarbeit geworden“, heißt es in einer Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Darin betonen Kardinal Reinhard Marx und der evangelische Bischof Heinrich Bedford-Strohm, der Druck auf die Beschäftigten habe zugenommen.

Ferner nähmen Unternehmen durch die Integration von Flüchtlingen ins Erwerbsleben eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe wahr, so Marx und Bedford-Strohm. Sie lenken den Fokus auch auf die Digitalisierung. „Aufgrund der Veränderungen in der Arbeitswelt bedarf es öffentlicher Debatten, wie die Arbeit in Zukunft human gestaltet werden kann“, erklären sie. Notwendig seien Leitbilder menschengerechter Arbeit.

Die Kirchenvertreter betonen: „Damit Erwerbsarbeit nicht das ganze Leben bestimmt, braucht es auch Grenzen der Arbeit: Grenzen der Belastungen, Grenzen der zeitlichen Verfügbarkeit und Grenzen der Ökonomisierung.“ Um eine Humanisierung der Arbeit auf den Weg zu bringen, seien starke Interessensvertretungen in den Betrieben notwendig. In Deutschland finden vom 1. März bis 31. Mai Betriebsratswahlen statt.