Gesetzesänderungen machten Anpassung notwendig

Kirchen überarbeiten christliche Patientenverfügung

Die Kirchen in Deutschland haben eine Neufassung der christlichen Patientenverfügung vorgelegt. Damit reagieren sie auf Gesetzesänderungen und eine veränderte Rechtsprechung.

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Die Kirchen in Deutschland haben eine Neufassung der christlichen Patientenverfügung vorgelegt. Mit der am Montag in Bonn veröffentlichten „Christlichen Patientenvorsorge“ reagieren die katholische Bischofskonferenz, die Evangelische Kirche (EKD) und die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) auf Gesetzesänderungen und veränderte Rechtsprechung.

Die Broschüre und weiteres Material zum Herunterladen.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, und der Ratsvorsitzende der EKD, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, appellieren in einem Geleitwort an die Bürger, sich mit den schwierigen Fragen des Sterbens und den eigenen Wünschen für den Umgang mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung zu befassen - und diese Wünsche verbindlich und wirksam festzuhalten.

 

Kirchen geben Ratschläge

 

Seit 1999 geben die Kirchen gemeinsam die Christliche Patientenvorsorge heraus. Bisher seien 4,65 Millionen Exemplare gedruckt worden, hieß es. Die Kirchen raten dazu, zusätzlich zur Patientenverfügung auch eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung auszustellen. So sollen frühzeitig Vertrauenspersonen als Bevollmächtigte und rechtliche Betreuer benannt werden, die im Fall einer Nichtäußerungsfähigkeit Entscheidungen zum Wohl des Patienten treffen dürfen. Die Kirchen empfehlen auch eine ärztliche Beratung und das Gespräch mit Angehörigen und Freunden.

Neu ist gegenüber den vorhergehenden Auflagen, dass die Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht erweitert wurden: Es gibt die Vorsorgevollmacht in Gesundheits- und Aufenthaltsangelegenheiten, die Vorsorgevollmacht zu Totensorge, Organspende und Bestattung sowie eine Generalvollmacht in den übrigen Angelegenheiten, die insbesondere eine vermögensrechtliche Bevollmächtigung ermöglicht und auch über den Tod hinaus gilt.

 

Bisherige Formulare behalten Gültigkeit

 

Die Herausgeber betonen, dass Formulare aus einer früheren Auflage, die bereits ausgefüllt und unterschrieben wurden, ihre Gültigkeit auch in rechtlicher Hinsicht behielten. Es werde jedoch empfohlen, nach Möglichkeit ein Formular der Neuauflage auszufüllen.

Mit der Christlichen Patientenvorsorge wollen die Kirchen Menschen dabei unterstützen, einen Weg zwischen nicht gebotener Lebensverlängerung und nicht verantwortbarer Lebensverkürzung zu finden. Geprägt ist die Christliche Patientenvorsorge dabei von einer deutlichen Ablehnung der Tötung auf Verlangen und der ärztlichen Beihilfe zur Selbsttötung.

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