„Bamf“-Vizepräsidentin Praschma weist Kritik an Umgang mit Härtefällen zurück

Kirchenasyl: Bundesamt bereit zu Gesprächen mit Kirchen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Nürnberg ist bereit für eine gemeinsame Überprüfung der Vereinbarung mit den Kirchen zum Kirchenasyl. Zugleich wies Vizepräsidentin Praschma Kritik zurück, Härtefälle würden nicht genug geprüft.

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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Nürnberg ist bereit für eine gemeinsame Überprüfung der Vereinbarung mit den Kirchen zum Kirchenasyl. „Wir sind für alle Gespräche offen, auch für eine gemeinsame Evaluierung, wenn es zu mehr gegenseitiger Akzeptanz führt“, sagte Bamf-Vizepräsidentin Ursula Gräfin Praschma. Gleichzeitig wies sie die Kritik von Kirchenseite zurück, die eingereichten Härtefälle aus dem Kirchenasyl würden nicht ausreichend geprüft. Die Verantwortlichen würdigten „die Sachverhalte individuell und sehr sorgfältig“.

Sie selbst habe sich zuletzt solche Entscheide angeschaut. Dort sei genau aufgelistet, was für die Zuständigkeit Deutschlands in sogenannten Dublin-Fällen spreche, was dagegen. Beim Kirchenasyl geht es häufig um diese Art von Asylverfahren. Die Dublin-Regeln besagen, dass für die Prüfung das EU-Land zuständig ist, in dem Flüchtlinge zuerst registriert werden. Zuletzt hatte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, kritisiert, dass die Vereinbarung mit den Kirchen mangels einer echten Prüfung der Fälle ausgehöhlt werde.

 

Praschma: Wir haben von den Kirchen gelernt

 

Die Vizepräsidentin erklärte, dass die Abwägungen ihres Amtes nicht so transparent gemacht würden. Man dürfe aber nicht vergessen, dass nicht nur das Bamf, sondern meist auch Verwaltungsgerichte über die Fälle beraten hätten. „Wir sind an Recht und Gesetz gebunden - können also das Vorbringen nicht anders bewerten als ein Gericht.“

Außerdem habe man seit Beginn der Vereinbarung 2015 aus den durch die Kirchen vorgelegten Härtefällen gelernt. „Wenn wir früher zu streng waren, sind wir es heute nicht mehr. Wir erkennen jetzt Härtefälle schon im Asylverfahren.“ Sie landeten dann gar nicht mehr im Kirchenasyl, so Praschma.

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