Issa A. kann bis auf Weiteres in Deutschland bleiben

Kirchenasyl: Festgenommener frei, Unterstützer erleichtert

Der Ghanaer, der am Dienstag (23.08.2016) aus einem Kirchenasyl in Münster abgeführt wurde, sitzt nicht mehr in Abschiebehaft – aber nicht wegen seiner Herzprobleme, sondern wegen der Situation für Flüchtlinge in Ungarn, wohin der Mann ausreisen sollte.

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Der Ghanaer, der am Dienstag (23.08.2016) aus einem Kirchenasyl in Münster abgeführt wurde, sitzt nicht mehr in Abschiebehaft – aber nicht wegen seiner Herzprobleme, sondern wegen der Situation für Flüchtlinge in Ungarn, wohin der Mann ausreisen sollte. Das geht aus der Begründung zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster hervor, die Haft auszusetzen.

Nach Ansicht des Gerichts genügt die Versorgung von Flüchtlingen in Ungarn nicht den Anforderungen des EU-Rechts und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Darauf wies der Gerichtssprecher, Vorsitzender Richter Michael Labrenz, am Mittwoch (24.08.2016) im Gespräch mit kirchensite.de hin. Das Verwaltungsgericht Münster urteile bereits seit einem Jahr in dieser Weise. In einem Beschluss vom 7. Juli 2015 wird erstmals von „systemischen Mängeln“ in Ungarn gesprochen.

Frei bis zur Entscheidung im Hauptverfahren

Das Gericht betont auch im Fall Issa A., es seien systemische Mängel des ungarischen Asylverfahrens anzunehmen. Damit folge das Gericht der Argumentation des „Netzwerks Kirchenasyl in Münster“, sagte dessen Sprecherin Julia Lis im Gespräch mit kirchensite.de.

Es wird erwartet, dass Issa A. vor dem Verwaltungsgericht Münster gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Hauptverfahren durchsetzen will, über sein Asylgesuch in Deutschland statt in Ungarn zu entscheiden. Eigentlich wäre Ungarn zuständig, weil es der erste EU-Staat ist, in dem Issa A. auf seiner Flucht registriert wurde.

Solange in diesem Hauptverfahren nicht entschieden ist, hat das Verwaltungsgericht die Abschiebung von Issa A. ausgesetzt. Er ist frei und kann vorerst in Deutschland bleiben. Voraussichtlich kehrt er nach Nordkirchen im Kreis Coesfeld zurück. In einer Unterkunft dort hatte er bereits vor seinem Kirchenasyl gelebt.

Hintergrund des Vorgehens der Behörden

Für die Aussetzung der Haft haben die Herzprobleme von Issa A. keine Rolle gespielt. Sie werden in einem Dossier belegt, das die Einstufung des Ghanaers als Härtefall erreichen soll, der nicht nach Ungarn abgeschoben werden darf. Das entsprechende Gutachten lag dem Bundesamt nicht vor, als es das Kirchenasyl beenden ließ. Das räumen auch die Unterstützer von Issa A. und das Bistum Münster ein.

Also ordnete das BAMF an, Issa A. abzuschieben. Die Ausländerbehörde des Kreises Coesfeld hatte ihn deshalb am Dienstagmorgen abführen lassen. Ein Sprecher des Kreises sagte am Mittwoch auf Nachfrage von kirchensite.de, man prüfe bei Anordnungen durch das Bundesamt nur, ob der Betreffende reisefähig sei. Das sei am Dienstag der Fall gewesen. Also sei Issa A. festgenommen worden. Ob noch Gutachten auf dem Weg zum BAMF seien, sei für die Umsetzung der Anordnung „nicht relevant“.

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