Staatsanwaltschaft legt Rechtsmittel gegen Urteil ein

Kirchenasyl-Netzwerk begrüßt Freispruch für Benediktiner

  • Als wegweisend für die Kirchenasyl-Bewegung lobt das Netzwerk „Asyl in der Kirche“ NRW den Freispruch für den Benediktiner Abraham Sauer.
  • Er hatte sich wegen der Gewährung eines Kirchenasyls vor Gericht verantworten müssen.
  • Derweil kündigt die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel an.

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Als wegweisend für die Kirchenasyl-Bewegung lobt das Ökumenische Netzwerk „Asyl in der Kirche“ Nordrhein-Westfalen den Freispruch für den Münsterschwarzacher Benediktiner Abraham Sauer. Er hatte sich wegen der Gewährung eines Kirchenasyls vor Gericht in Kitzingen verantworten müssen. Derweil kündigt die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel an.

Der evangelische Pfarrer Joachim Poggenklaas sagt, das Ökumenische Netzwerk begrüße am Freispruch besonders die Begründung, dass „es sich beim Kirchenasyl um einen Akt der Glaubens- und Gewissensfreiheit handelt“.

 

„Schützt Menschenwürde von Geflüchteten“

 

Benedikt Kern vom Netzwerk ergänzt, es gehe nicht darum, „dem Kirchenasyl einen eigenen Rechtsstatus zuzuweisen“. Vielmehr berufe sich das Kirchenasyl „auf Grund- und Menschenrechte, weil es die Menschenwürde von Geflüchteten schützt“.

Wer Kirchenasyl gewähre, könne sich „mutig auf die eigene Glaubens- und Gewissensfreiheit berufen“, so Kern. Man brauche sich nicht von Behörden vorschreiben zu lassen, welchen Kriterien ein Kirchenasyl genügen muss, um anerkannt zu werden.

 

Derzeit 91 Menschen in NRW in Kirchenasylen

 

Laut Netzwerk befinden sich in NRW derzeit 91 Menschen in 60 Kirchenasylen. In den vergangenen zwölf Monate seien im Land 70 Kirchenasyle beendet worden – sämtlich erfolgreich für die Geflüchteten.

Derweil legt die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen den Kitzinger Freispruch ein. Die Richterin hatte dies erwartet und begrüßt: „Wir brauchen eine Grundsatz-Entscheidung.“

 

Berufung oder Revision?

 

Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), man warte die schriftliche Begründung des Urteils ab, die in etwa einem Monat vorliegen sollte. Ob die Staatsanwaltschaft eine Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Würzburg anstrebe oder eine Revision, in der das Urteil lediglich auf Rechtsfehler geprüft wird, entscheide sich erst dann.

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