Flüchtlingsminister Joachim Stamp will mit Kirchen sprechen

Kirchenasyl – NRW bleibt bei „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“

Beim Kirchenasyl für von Abschiebung bedrohte Flüchtlinge setzt die NRW-Landesregierung weiter auf Gespräche zwischen Kirchengemeinde und Behörde. Das erklärte Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) auf Anfrage der AfD.

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Bei Fällen von Kirchenasyl für von Abschiebung bedrohte Flüchtlinge will die nordrhein-westfälische Landesregierung weiterhin nach dem „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ verfahren. Durch eine frühzeitige Konsultation zwischen Kirchengemeinde und Ausländerbehörde müssten in jedem konkreten Fall von Kirchenasyl „Handlungsspielräume im Rahmen des geltenden Rechts“ sorgfältig ausgelotet werden, erklärte NRW-Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) am Mittwoch auf eine parlamentarische Anfrage der AfD im Düsseldorfer Landtag. Diese Vorgehensweise habe sich in der Vergangenheit bewährt.

Stamp erinnerte daran, dass es in NRW bereits seit mehr als 20 Jahren Absprachen mit den Kirchen für Fälle von Kirchenasyl gebe. Grundlage dafür sei eine Vereinbarung mit der Evangelischen Kirche im Rheinland aus dem Jahre 1995. Darin werde „dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ eine besondere Bedeutung beigemessen.

 

Kirchen nehmen kein eigenes Recht in Anspruch

 

Die NRW-Landesregierung will zudem der Vereinbarung zum Kirchenasyl zwischen den beiden großen Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der Praxis mehr Geltung verschaffen. Darüber werde angesichts der steigenden Zahlen von Kirchenasyl ein länderoffenes Gespräch mit Kirchenvertretern angestrebt, kündigte Stamp an.

Eine Vereinbarung der katholischen und evangelischen Kirche mit dem BAMF vom Februar 2015 sieht vor, dass Fälle von Kirchenasyl möglichst bereits im Vorfeld verhindert oder verkürzt werden sollen. Demnach wird das Kirchenasyl vom Bundesamt grundsätzlich nicht in Frage gestellt. Gleichzeitig versichern die Kirchen, dass sie damit kein eigenes Recht neben dem Rechtsstaat in Anspruch nehmen. Zuletzt hatte der Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts, Andreas Heusch, die Politik aufgefordert, gegen einen zunehmenden Missbrauch von Kirchenasyl zur Verhinderung von Abschiebungen einzuschreiten.

 

Erhöhte Zahlen von Kirchenasyl

 

Nach Angaben der ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ waren Mitte November vergangenen Jahres 531 Asylsuchende in deutschen Kirchengebäuden untergebracht. In den beiden Jahren zuvor wurden bundesweit 692 und 620 Fälle von Kirchenasyl registriert. Vor dem Anstieg der Zuwanderung war für Flüchtlinge lediglich in 50 Fällen (2012) und 79 Fällen (2013) Kirchenasyl gewährt worden.