Benediktinermönch Abraham Sauer war zunächst freigesprochen worden

Kirchenasyl: Staatsanwaltschaft geht gegen zwei Urteile vor

  • Gegen die Urteile in Kirchenasyl-Prozessen gegen zwei katholische Ordensleute geht die Staatsanwaltschaft Würzburg vor.
  • Beim Freispruch eines Benediktinermönchs aus Münsterschwarzach legte sie Revision ein.
  • In Berufung geht sie im Fall einer Oberzeller Franziskanerin.

Anzeige

Gegen die Urteile in Kirchenasyl-Prozessen gegen zwei katholische Ordensleute geht die Staatsanwaltschaft Würzburg vor. Beim Freispruch eines Benediktinermönchs aus Münsterschwarzach legte sie Revision ein sowie Berufung im Fall einer Oberzeller Franziskanerin, sagte eine Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Das Verfahren gegen den vom Amtsgericht Kitzingen freigesprochenen Abraham Sauer geht vor dem Obersten Bayerischen Landesgericht weiter. Das Amtsgericht sah zwar eine strafbare Handlung, sie sei wegen des Grundrechts auf Glaubens- und Gewissensfreiheit aber zu entschuldigen.

 

Berufung trotz Schuldspruchs

 

Für die Berufung im Fall von Schwester Juliana Seelmann, die das Amtsgericht Würzburg verurteilt hatte, ist das Landgericht zuständig. Die Franziskanerin war der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt für schuldig befunden worden.

Der Richter sprach eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aus, mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren. Diese gilt für die Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 20 Euro. Zudem muss die Ordensfrau 500 Euro an eine soziale Einrichtung zahlen. Ihr Anwalt hatte ebenfalls angekündigt, Rechtsmittel einzulegen.

Anzeige