Staatsanwaltschaft hatte Einstellung angeboten - Keine weiteren Auflagen

Kirchenasyl: Verfahren gegen Mutter Mechthild Thürmer eingestellt

  • Mechthild Thürmer (64), fränkische Benediktineräbtissin, kommt nach der Gewährung von Kirchenasyl in drei Fällen ohne Strafe davon.
  • Die Ordensfrau stimmte dem Angebot der Staatsanwaltschaft zu, das Verfahren ohne weitere Auflagen einzustellen.
  • Laut Beschluss des Amtsgerichts trägt die Staatskasse alle Kosten.

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Mechthild Thürmer (64), fränkische Benediktineräbtissin, kommt nach der Gewährung von Kirchenasyl in drei Fällen ohne Strafe davon. Die Ordensfrau stimmte dem Angebot der Bamberger Staatsanwaltschaft zu, das Verfahren wegen des Vorwurfs der Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt ohne weitere Auflagen einzustellen.

Laut Beschluss des Amtsgerichts trägt die Staatskasse alle Kosten. Damit verzichteten alle Prozessbeteiligten auf eine erneute Beweisaufnahme sowie ein förmliches Urteil. Mutter Mechthild kommentierte den Ausgang mit den Worten "Passt scho".

Erzbistum Bamberg begrüßt Urteil

Der Übergangsverwalter des Erzbistums Bamberg, Weihbischof Herwig Gössl, begrüßte die Einstellung des Verfahrens, "da Mutter Mechthild ausschließlich aus christlicher Nächstenliebe gehandelt habe". Dafür danke Gössl der Benediktinerin ausdrücklich.

Die Bamberger Bistumsleitung halte am Kirchenasyl als einer Möglichkeit fest, Härtefälle noch einmal rechtsstaatlich zu prüfen. Ein Bistumssprecher verwies auf eine diesbezügliche Vereinbarung zwischen Kirchen und Behörden von 2015.

Was die höchste Instanz bereits urteilte

2022 waren eine Oberzeller Franziskanerin und ein Münsterschwarzacher Benediktiner wegen der Gewährung von Kirchenasyl freigesprochen worden. In einem letztinstanzlichen Urteil hatte das Bayerische Oberste Landesgericht (BayOLG) zuvor festgestellt, die bloße Beherbergung von Flüchtlingen, denen eine Abschiebung droht, sei nicht strafbar.

Gastgebende können demnach auch nicht verpflichtet werden, den Aufenthalt aktiv zu beenden, wenn der Asylantrag im Rahmen einer Härtefallprüfung erneut abgelehnt wurde. Diese Pflicht beschränkt sich laut BayOLG auf den Flüchtling und die staatlichen Behörden.

Ein Fall womöglich in einer Grauzone

Der Prozess gegen Mutter Mechthild sollte schon im Sommer 2020 stattfinden. Kurzfristig wurde er wegen Ermittlungen in zwei weiteren Fällen von Kirchenasylgewährung gegen sie abgesagt und später wegen der ausstehenden Entscheidung des BayOLG vertagt.

Bei der mündlichen Verhandlung deuteten Richter und Staatsanwalt an, aus ihrer Sicht bewege sich einer der drei der Angeklagten zur Last gelegten Fälle in einer Grauzone. Eine Nigerianerin war Anfang 2020 in Thürmers Kloster in Kirchschletten in Obhut genommen worden, obwohl es schon einen ablehnenden Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nach einer erneuten Härtefallprüfung gab. Die Ordensfrau sagte aus, dies sei ihr erst am Tag nach der Aufnahme der Afrikanerin bekannt geworden.

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