2019 nur 1,4 Prozent als Härtefälle anerkannt

Kirchenasyl wird vom „Bamf“ fast immer abgelehnt

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) lehnt fast alle Fälle von Kirchenasyl ab. Im Jahr 2019 gab das Amt bis Ende April in nur zwei von 147 Fällen dem Ersuchen der Kirchengemeinden nach einem Asylverfahren statt.

Anzeige

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) lehnt fast alle Fälle von Kirchenasyl ab. Im Jahr 2019 gab das Amt bis Ende April in nur zwei von 147 Fällen dem Ersuchen der Kirchengemeinde statt, ein Asylverfahren in Deutschland zu führen, obwohl laut EU-Regelung eigentlich ein anderer europäischer Staat zuständig gewesen wäre, wie die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstag) mit Bezug auf eine Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Linksfraktion berichtet.

Von Januar bis April lehnte das Bamf demnach 145 Anträge von Menschen in Kirchenasyl ab. Somit seien nur 1,4 Prozent aller Fälle als besondere Härtefälle anerkannt worden, in denen das Asylverfahren dann von Deutschland übernommen worden sei. 2018 waren es nach Angaben der Bundesregierung noch fast zwölf Prozent aller Fälle, in denen das Bamf der Kirche bei ihrem Ersuchen auf ein Verfahren eines Flüchtlings in Deutschland folgte.

 

250 gemeldete Kirchenasyle seit Jahresbeginn

 

Insgesamt lag die Zahl der gemeldeten Fälle von Kirchenasyl laut Bundesregierung in den ersten vier Monaten 2019 bei 250. Im gesamten Jahr 2018 waren es 1.521 Fälle. Kirchen wählen Geflüchtete mit besonders brisanten Lebenslagen aus und gewähren ihnen in den Gemeinden Schutz. Mit einer eigenen Stellungnahme zu den „Härtefällen“ wendet sich die Kirche dann an das Bamf zur erneuten Übernahmeprüfung.

Laut einem Offenen Brief der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ lag die Quote der anerkannten Fälle von Kirchenasyl durch das Bamf 2015 und 2016 sogar noch bei 80 Prozent.

Anzeige