Bischöfe: Erneute Überprüfungen der Fälle vermeiden Härtefälle

Kirchenasyle steigen um 17 Prozent in Deutschland

Mindestens 530 Menschen leben derzeit in Kirchenasylen in Deutschland. Das meldet die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“. Nach Erkenntnissen der Bischofskonferenz verhindern so erneute Überprüfungen der Fälle individuelle Härten.

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Die Deutsche Bischofskonferenz bewertet das mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vereinbarte Verfahren zum Kirchenasyl weiterhin positiv. „Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass durch die erneute Überprüfung der von den Kirchenvertretern vorgetragenen Fälle individuelle Härten vermieden werden können und die Möglichkeit eines Asylverfahrens in Deutschland eröffnet wird“, erklärte der Sprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp, auf Anfrage am Dienstag in Bonn.

 

530 Personen, davon 141 Kinder

 

Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ hatte in der vergangenen Woche die aktuelle Statistik für Februar 2017 veröffentlicht. „Wir wissen zurzeit von 315 Kirchenasylen mit mindestens 530 Personen, davon sind etwa 141 Kinder“, hieß es. Das sind demzufolge knapp 17 Prozent mehr als ein Jahr zuvor am 12. Februar 2016 mit 270 Fällen und 450 betroffenen Menschen.

Der Kirche ist es Kopp zufolge ein wichtiges Anliegen, dass die individuelle Lebenssituation eines jeden Schutzsuchenden angemessen berücksichtigt wird. Die deutschen Bischöfe hätten in ihren Leitsätzen des kirchlichen Engagements für Flüchtlinge betont: „Die Fürsorge für Flüchtlinge und Migranten gehört zum Selbstverständnis der Kirche.“ Das Kirchenasyl ist demnach eines von zahlreichen Feldern, auf denen dieser Grundsatz zum Tragen kommt.

 

„Kirchenasyl bleibt letztes Mittel“

 

„Als Ergänzung zu den staatlichen Verfahren kann Kirchenasyl stets nur ultima ratio sein, um auf drohende humanitäre Härten aufmerksam zu machen“, so der Sprecher. Es bietet ihm zufolge die Gelegenheit, im konkreten Einzelfall eine erneute rechtliche Prüfung durchführen zu lassen und so im Einvernehmen mit den Behörden ethisch verantwortbare Lösungen zu finden.

Die festen Kommunikationsstrukturen zwischen Bischofskonferenz und BAMF seien grundsätzlich positiv. „Die Abmachung wird von einem dauerhaften Austausch zwischen den zuständigen staatlichen Stellen und den kirchlichen Ansprechpartnern begleitet“, so Kopp. Auftretende Fragen ließen sich hierdurch in der Regel klären. 

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