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Verlassen alle Menschen, die aus der Kirche austreten, diese aus Glaubensgründen? Kirchenrechtler Rüdiger Althaus zweifelt. Er hat einen Vorschlag.
Für einen neuen Umgang mit Menschen, die aus der Kirche ausgetreten sind, wirbt Rüdiger Althaus, Professor für katholisches Kirchenrecht an der Theologischen Fakultät Paderborn. Er plädiert dafür, „eine Grauzone einzurichten für solche, die ausgetreten sind, aber noch zur Glaubensgemeinschaft gehören und den Glauben praktizieren wollen“.
Ein Austritt lasse nicht zwingend Rückschlüsse auf persönliche Glaubensüberzeugungen zu, findet der Kirchenrechtler. Für die pastorale Arbeit bedeute das, sensibler mit ausgetretenen Gläubigen umzugehen.
„Getauft bleibt getauft“
Ein Kirchenaustritt, so Althaus, betreffe lediglich die „irdische Dimension“ der Kirchenmitgliedschaft, nicht aber die durch Gott geschenkte Heilsgemeinschaft: „Wer getauft ist, bleibt getauft“. Das müsse sich auch im pastoralen Handeln zeigen. Althaus sprach bei einem Studientag der Paderborner Fakultät und des Bonifatiuswerks der deutschen Katholiken.