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Was muss ich tun, um ein zweites Mal kirchlich heiraten zu können? Was ist der Unterschied zwischen einer Scheidung und einer Eheauflösung? Solche Fragen will die neue Internetseite des Offizialats, des Kirchengerichts im Bistum Münster, beantworten.
Wer Informationen zum kirchlichen Eherecht sucht, wird auf der runderneuerten Internetseite des Bischöflichen Offizialats fündig. Unter www.dioezesangericht.de präsentiert sich das kirchliche Gericht für das Bistum Münster.
Was muss ich tun, um ein zweites Mal kirchlich heiraten zu können? Was ist der Unterschied zwischen einer Scheidung und einer kirchlichen Eheauflösung? Wie läuft ein Ehenichtigkeitsverfahren ab? „All diese Fragen beantworten wir auf unserer neuen Internetseite“, sagt der Leiter des Gerichts, Offizial Pater Rainer Autsch, laut Bischöflicher Pressestelle. Es sei darauf angekommen, die manchmal komplexen Sachverhalte kurz und verständlich, aber dennoch inhaltlich und juristisch korrekt darzustellen.
Offizialat für die Bistümer Münster und Essen zuständig
Die Internetseite könne hoffentlich erste, grundlegende Fragen zum katholischen Eherecht bereits klären, so Autsch. Für eine konkrete Beratung im Einzelfall stünden die Mitarbeitenden seines Gerichts zur Verfügung, deren Namen auf der neuen Seite zu finden sind.
Fragen des kirchlichen Eherechts sind Tätigkeitsschwerpunkt des Offizialats. Die Mitarbeitenden, zu denen Geistliche und Laien, Frauen und Männer, zählen, beraten kostenfrei und sind neben dem Bistum Münster auch für das Bistum Essen zuständig. Die Internetseite wird grafisch und technisch von der Medienagentur Kampanile erstellt und betreut, einem Partnerunternehmen von „Kirche-und-Leben.de“.