UNIVERSITÄT

Kirchenrecht: Bistum Münster richtet Stiftungsprofessur ein

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Das Kirchenrecht spielt an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Münster eine große Rolle. Wie es in Zukunft weiter gestärkt wird. 

Das Bistum Münster hat eine Professur für Kanonisches Recht an der Katholisch-Theologischen Fakultät (KTF) der Universität Münster gestiftet. „Wir sind dankbar für die Stiftung einer Professur im Kirchenrecht mit den Schwerpunkten kirchliche Rechtsgeschichte und Strafrecht“, sagte Thomas Schüller, der zuständige Direktor des Instituts für Kanonisches Recht, in einer auf der Internetseite der KTF veröffentlichten Stellungnahme. Die Stiftungsprofessur ist auf fünf Jahre befristet und soll zum 1. Oktober 2025 besetzt werden.

Die Stiftungsprofessur erweitere und sichere das Lehrangebot des Studiengangs „Lizenziat im Kanonischen Recht“, so Schüller. Dadurch erhöhe sich die Attraktivität des Studienstandorts Münster im Kirchenrecht nochmals „deutlich“. Langfristig solle die Stiftungsprofessur Interessierten ermöglichen, in Münster neben dem Lizenziat auch ein kirchenrechtliches Doktorat zu erwerben.

Bistum Münster: Keine weiteren Angaben zur Investitionssumme

Auf Anfrage von Kirche+Leben begründete eine Sprecherin des Bistums Münster die Entscheidung folgendermaßen: Dem Bistum sei am „Fortbestand und der zeitgemäßen Weiterentwicklung des Instituts für Kanonisches Recht“ sowie an der „Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Kirchenrecht“ gelegen.

Weitere Auskünfte über den gestifteten Betrag erteilte die Sprecherin nicht. Das Bistum habe „so viel Geld investiert, wie für die Errichtung einer Stiftungsprofessur nötig ist“. Das Monatsgrundgehalt eines W3-Professors beträgt in NRW laut Landesbesoldungsordnung aktuell 7.767,45 Euro. Ob der Stiftungsprofessur weitere Sachmittel zur Verfügung stehen oder dieser zugehörige Stellen geschaffen werden, ist bislang nicht bekannt.

Das Institut für Kanonisches Recht wurde 1992 an der Universität Münster errichtet. Neben dem 1947 gegründeten Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik (bis 2001: Kanonistisches Institut) der Ludwig-Maximilians-Universität München bietet es als einzige Institution in Deutschland ein Lizenziat im Kanonischen Recht an.

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