ZUKUNFT DER KIRCHE

Münsteraner Kirchenrechtler Neumann fordert mehr Rechtsschutz für Gläubige

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Der Wissenschaftler ist Präsident des Schlichtungsrates im Bistum Münster. Welche Möglichkeiten er sieht, was er von den deutschen Bischöfen erwartet.

Der katholische Kirchenrechtler Thomas Neumann von der Universität Münster fordert von den deutschen Bischöfen „effektiven Rechtsschutz für alle Gläubigen jetzt und sofort“. Wer keine „Symbolpolitik“ wolle, müsse seine kirchenrechtlich verbürgte Pflicht erfüllen, heißt es in einem Gastbeitrag des Wissenschaftlers für die Zeitschrift „Herder Korrespondenz“.

Da bislang keine unabhängige kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit eingerichtet wurde, steht den Gläubigen nach Neumanns Darstellung nur der „beschwerliche und teils langwierige Weg“ des hierarchischen Rekurses offen. Nach einer Bitte um Rücknahme oder Änderung einer Verwaltungsentscheidung bei der erlassenden Behörde beziehungsweise dem Diözesanbischof dürfe sich die betroffene Partei an das zuständige Dikasterium im Vatikan wenden.

Unterstützung bei hierarchischen Rekursen

Sehe die betroffene Partei ihre Rechte auch durch dessen Entscheidung nicht ausreichend geschützt, könne sie letztinstanzlich die Apostolische Signatur anrufen. Dort wurden laut aktueller Statistik 2023 insgesamt 83 Verwaltungsstreitverfahren geführt: „In Anbetracht der weltweit nicht geringen Anzahl an Gläubigen sind diese Fallzahlen für eine Zentralverwaltung jedoch noch gering.“

Der Kirchenrechtler schlägt deshalb die Einrichtung einer unabhängigen Institution auf Ebene der Deutschen Bischofskonferenz vor, die Gläubige bei hierarchischen Rekursen unterstützt. Eine solche Institution könne den „Rechtsschutz stärken und wäre sofort ohne römische Genehmigung möglich“.

Mehr Schlichtungsstellen

Weiter verweist Neumann auf die Möglichkeit zur Einrichtung von Schlichtungsstellen. Eine solche besteht im Bistum Münster seit dem 1. März 2025. Die geringe Anzahl solcher Institutionen sei „angesichts des nachdrücklichen Wunsches […], Rechtsstreitigkeiten durch billige Lösungen – sprich Schlichtungen – zu vermeiden“, nicht verständlich. Der Kirchenrechtler ist Präsident des Schlichtungsrates im Bistum Münster.

Nicht zuletzt verweist Neumann darauf, dass Diözesanbischöfe bei ihrer eigenen Verwaltung in der Pflicht stünden: „Warum wird an dem hierarchischen, aus der napoleonischen Zeit stammenden Verwaltungsprinzip festgehalten?“, fragt der Kirchenrechtler. Man könne auch das „alte, ursprünglich kirchliche und in der Römischen Kurie verankerte Prinzip kollegialer Verwaltung“ einführen, die Entscheidungen auf viele Schultern verteile.

Die Forderung nach einer unabhängigen kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit steht seit langer Zeit im Raum. Bereits die Würzburger Synode (1971–1975) hatte dem Vatikan ein Votum dafür übermittelt. Zuletzt schloss sich der Synodale Weg ihr an.

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