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Franziskus hat eine Visitation für das Erzbistum Köln angeordnet. Was diese offizielle Überprüfung bedeutet, erläutert der Freiburger Kirchenrechtsprofessor Georg Bier.
Herr Professor Bier, was bedeutet Apostolische Visitation?
Die vom Papst frei ernannten Visitatoren sollen vereinfacht ausgedrückt vor Ort nach dem Rechten sehen. Sie sprechen beispielsweise mit Priestern und Räten der Diözese. Durch eine solche Apostolische Visitation übt der Papst seine Aufsichtspflicht aus.
Ist Kardinal Rainer Maria Woelki damit entmachtet?
Nein. Der Visitator prüft nur und berichtet davon dem Papst. Der entscheidet dann völlig frei, ob er weitere Maßnahmen für nötig hält. Käme der Papst zu dem Schluss, dass Aufgaben nicht angemessen wahrgenommen wurden, könnte er einen Weihbischof mit Sondervollmachten ernennen und ihm gewisse Aufgaben zuweisen. Das könnte je nachdem eine teilweise Einschränkung der diözesanbischöflichen Macht bedeuten.
Wie üblich sind Apostolische Visitationen?
Gelegentlich kommt es vor, dass ein solcher päpstlicher Kontrolleur eingesetzt wird.
Muss sich der Papst an die Erkenntnisse des Visitationsberichts halten?
Viel hängt davon ab, wie der Auftrag formuliert ist. Aber unabhängig davon, ob der Papst um eine Empfehlung bittet oder ein Visitator von sich aus Konsequenzen empfiehlt: Am Ende macht sich das Kirchenoberhaupt ein eigenes Bild und entscheidet allein.
Apostolische Visitatoren sind vom Papst beauftragte, mit besonderen Rechten ausgestattete Prüfer. Sie untersuchen bei innerkirchlichen Konflikten, Finanzskandalen oder vermuteten Rechtsbrüchen in einem Bistum oder einem Orden den Sachstand und bewerten ihn. Die Befragten sind laut Kirchenrecht verpflichtet, „vertrauensvoll mit dem Visitator zusammenarbeiten, indem sie auf rechtmäßiges Befragen wahrheitsgemäß“ antworten.
Visitatoren sind allein dem Papst verantwortlich; ihre Berichte können neben der Feststellung möglicher Missstände Handlungsempfehlungen enthalten. Anders als die Entsendung eines Päpstlichen Delegaten oder Administrators bedeutet die Visitation nicht, dass ein Bischof oder Ordensoberer vorübergehend entmachtet ist.
Visitationen sind ergebnisoffen. Je nach festgestelltem Sachstand kann der Papst nach der Visitation durch Ernennung eines Administrators den Übergang der Leitung eines Bistums oder eines Klosters in andere Hände vorbereiten. | KNA