Bewegung nach Amazonas-Synode im Herbst erwartet

Kirchenrechtler Schüller: In Deutschland bald verheiratete Priester

Nach Einschätzung des Kirchenrechtlers Thomas Schüller aus Münster wird es auch in Deutschland bald in der Kirche bewährte verheiratete Männer als Priester geben. Das sagte er im „Kirche+Leben“-Interview.

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Nach Einschätzung des Kirchenrechtlers Thomas Schüller aus Münster wird es auch in Deutschland bald in der Kirche bewährte verheiratete Männer als Priester geben. In einem Interview mit der Bistumszeitung „Kirche+Leben“ aus Münster sagte Schüller, die überdeutliche Mehrheit der deutschen Bischöfe habe sich in dieser Richtung positioniert. „Warum sollten sie also nicht einen entsprechenden Antrag in Rom stellen?“, fragte der Theologe. „Das würde sicherlich wohlwollend geprüft.“

Schüller erwartet, dass sich die Amazonas-Synode im Herbst als Antwort auf den Priestermangel in Lateinamerika für verheiratete „Leute-Priester“ entscheiden werde. Dabei gehe es um in Ehe und Familie erfahrene Männer, die Priester würden und an den Wochenenden den priesterlichen Dienst ausübten. Diese Entscheidung werde anschließend die Bischofskonferenzen und die ebenfalls vom Priestermangel betroffenen Regionen der Weltkirche ermutigen, einen ähnlich gelagerten Antrag zu stellen, „unter großer Wertschätzung für den freiwillig gelebten Zölibat“, so Schüller.

 

Schüller für eigene Wege nationaler Bischofskonferenzen

 

Der Kirchenrechtler äußerte sich vor einer Fachtagung in Münster, die sich am 24. und 25. Mai mit der „Lehrkompetenz der Bischofskonferenz“ befasst. Zu den Referenten gehören unter anderem der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck, der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Thomas Sternberg, Generalvikar Klaus Winterkamp aus Münster und der Fundamentaltheologe Hermann Josef Pottmeyer.

Schüller sprach sich dafür aus, dass die nationalen Bischofskonferenzen die Möglichkeit haben, in bestimmten Fragen einen eigenen Weg zu gehen. „Es kommt darauf an, im Notwendigen Einheit zu erhalten und zugleich eine Pluralität zu ermöglichen, die dennoch katholisch ist“, so der Kirchenrechtler.

 

Beispiel Kommunion für protestantische Ehepartner

 

Das gelte zum Beispiel für die Zulassung protestantischer Ehepartner zur Kommunion. Diese Frage sei in Deutschland von ganz anderer Bedeutung als in Italien, wo es kaum Protestanten gebe. „Warum soll nicht eine nationale Bischofskonferenz hier einen eigenen Weg gehen?“, fragte Schüller.

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