Trotz der Ablehnung des Rücktritts von Marx durch den Papst

Kirchenrechtler Schüller: Zukunft von Marx, Woelki und Heße weiter offen

  • Die Zukunft der Erzbischöfe Rainer Maria Woelki, Reinhard Marx und Stefan Heße ist nach Ansicht des Kirchenrechtlers Thomas Schüller auch nach dem päpstlichen Brief an Marx offen.
  • Es sei durchaus möglich, dass Marx erneut den Rücktritt anbieten müsse, wenn ihm Fehler im Umgang mit sexuellem Missbrauch etwa in Trier nachgewiesen werden, so Schüller.
  • Bei Woelki gehe es auch um das zerstörte Vertrauen in Köln.

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Die Zukunft der Erzbischöfe Rainer Maria Woelki, Reinhard Marx und Stefan Heße ist nach Ansicht des Kirchenrechtlers Thomas Schüller auch nach dem päpstlichen Brief an Marx offen. Es sei durchaus möglich, dass Marx erneut den Rücktritt anbieten müsse, wenn ihm Fehler im Umgang mit sexuellem Missbrauch als Trierer oder Münchner Bischof nachgewiesen werden, sagte Schüller am Freitag bei einem Journalistengespräch.

Am Vortag hatte Papst Franziskus das Rücktrittsgesuch von Marx abgelehnt; er soll Erzbischof von München und Freising bleiben. Ein Bericht zum Umgang mit Missbrauchsfällen im dortigen Erzbistum wird im Herbst erwartet. Zudem gibt es Vorwürfe, Marx habe in seiner Zeit als Trierer Bischof Fehler gemacht.

 

Was Woelki am stärksten bedroht

 

Im Fall des Kölner Erzbischofs Woelki verwies der Kirchenrechts-Professor der Universität Münster auf das zerstörte Vertrauen im Erzbistum Köln. Schüller sagte, er sei sicher, dass der Vatikan sehr genau beobachte, wie „sich auch der Klerus von Woelki distanziert“.

Der Kirchenrechtler erinnerte an die Protest-E-Mail von 14 der 15 Kreis- und Stadtdechanten im Erzbistum Köln an den Kardinal. Insofern sei für diesen die dortige „pastorale Situation“ womöglich bedrohlicher als die Prüfung von Vorgängen auf rechtliche Fehler.

 

Worauf es bei Heße ankommt

 

Im Fall des Hamburger Erzbischofs Heße kommt es nach Schüllers Erwartung auf die päpstlichen Visitatoren an, die in Köln auch Vorgänge aus Heßes Zeit prüfen. Das Missbrauchs-Gutachten für das Erzbistum belastet den früheren Kölner Generalvikar Heße rechtlich schwer – im Gegensatz zu Woelki.

Der Visitator Hans van den Hende sei Kirchenrechtler; seine Bewertungen – auch zu den Kölner Weihbischöfen Ansgar Puff und Dominikus Schwaderlapp – dürften in den Prüfbericht einfließen, erwartet Schüller. Dass der Papst Heße bereits Ende März eine Auszeit gewährt und Marx zwischenzeitlich seine Antwort in Rekordzeit erhalten hatte, müsse nichts heißen: „Ich halte noch nicht für ausgemacht, dass Heße zurücktreten muss“.

 

Damalige Gesetze gelten

 

Schüller betonte, im Kirchen- wie im staatlichen Recht würden Vergehen immer gemäß damals geltender Gesetze beurteilt – und nicht mit dem Wissen und den Rechtsvorschriften von heute. Eine moralische Bewertung sei schwerer greifbar. Dabei spiele eine Rolle, ob Bischöfe von Vergehen gewusst hätten, die seinerzeit nicht strafbar waren.

Der Brief von Franziskus an Kardinal Marx wechsle rasch auf eine theologische und „Meta-Ebene“. Das erkläre die Enttäuschung von Missbrauchs-Betroffenen, mit denen er regelmäßig spreche, so Schüller. Viele sähen es als „erneuten Schlag ins Gesicht“, dass der Vatikan den Rücktritt nicht annehme, obwohl auch Marx mit moralischer Verantwortung argumentiere. Zudem verletze es die Betroffenen, dass sie und der Missbrauch im Brief nicht erwähnt seien.

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