Ein Straf- und ein Verwaltungsstrafverfahren angekündigt

Zwei kirchliche Verfahren gegen Münsters Ex-Offizial Kurt Schulte

  • Gegen den früheren Offizial und Dompropst Kurt Schulte wird ein kirchliches Strafverfahren wegen grenzüberschreitenden Verhaltens eingeleitet.
  • Dies wird nicht in Münster geführt.
  • Zudem wird es gegen Schulte ein kirchliches Verwaltungsstrafverfahren geben, weil Schulte vertrauliche Unterlagen an Dritte weitergegeben haben soll.

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Gegen den früheren Offizial und Dompropst in Münster, Kurt Schulte (58), wird ein kirchliches Strafverfahren eingeleitet. Bischof Felix Genn habe sich an den Vatikan gewandt, der entscheiden muss, wo das Strafverfahren geführt wird, teilt die Bischöfliche Pressestelle mit. Münster werde es wegen möglicher Befangenheit nicht sein.

Mit diesem Vorgehen folge Genn der Empfehlung der nun abgeschlossenen kirchenrechtlichen Voruntersuchung, hieß es. Bis zum Abschluss des Verfahrens bleibt Schulte beurlaubt; bis dahin übe er auch keine priesterlichen oder seelsorglichen Tätigkeiten aus. Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

Vorläufiges Ergebnis: Schulte missbrauchte Autorität

Gegen Schulte gibt es Vorwürfe von grenzüberschreitendem, unangemessenem Verhalten. Die Staatsanwaltschaft Münster hatte in dem Fall, der im Juli zu seiner Beurlaubung führte, wegen fehlenden Anfangsverdachts keine Ermittlungen aufgenommen.

In der Folge habe es laut Pressestelle einen weiteren Vorwurf gegeben. Auch dieser sei bei der Staatsanwaltschaft angezeigt worden. Obwohl deren Ermittlungen im zweiten Fall noch nicht abgeschlossen sind, hatte Genn die kirchenrechtliche Voruntersuchung wegen aller Vorwürfe angeordnet.

Diese kommt zum vorläufigen Ergebnis, dass Schulte seine Autorität gegenüber von ihm abhängigen Personen für grenzüberschreitende Verhaltensweisen missbraucht haben soll. Auch hier gilt bis zum Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.

Verwaltungsstrafverfahren: Vertrauliche Unterlagen weitergegeben?

Zudem wird es gegen Schulte ein kirchliches Verwaltungsstrafverfahren geben, das der Offizial des Bistums Osnabrück führen wird, hieß es weiter. Kläger sind das Bistum Münster und das münstersche Domkapitel. Es besteht laut Pressestelle der Verdacht, Schulte habe unbefugt vertrauliche Unterlagen – darunter Personalunterlagen – an Dritte weitergegeben. Dies sei auch Anlass für Schultes endgültige Entpflichtung im September gewesen.

Als Dompropst stand er seit 2013 an der Spitze des Domkapitels, das für die Feier der Gottesdienste in Münsters Dom zuständig ist und zu gegebener Zeit einen neuen Bischof wählt. Als Offizial leitete Schulte seit 2010 das Kirchengericht in Münster.

Die Mitteilung der Pressestelle nennt Strafen, die am Ende kirchlicher Verfahren stehen können. Beispielhaft erwähnt sind das Verbot gottesdienstlicher Handlungen, die Suspendierung vom Priesteramt und die Entlassung aus dem Klerikerstand.

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