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Bisher tragen die Pfarreien im NRW-Teil des Bistums Münster die Kitas. Das soll sich 2027 ändern. Was geplant ist, was Gründe und Folgen sind.
Die 664 katholischen Kindertageseinrichtungen im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster – derzeit in Trägerschaft der katholischen Kirchengemeinden – sollen im August 2027 auf eine höhere Trägerstruktur übergehen. Geplant ist die Gründung von drei gGmbHs, teilt die Bischöfliche Pressestelle mit.
Eine soll demnach am Niederrhein entstehen, eine für die Kreise Borken, Coesfeld und Recklinghausen sowie eine für die Kreise Steinfurt und Warendorf mit der Stadt Münster. Hierüber sind laut Angaben am 1. Oktober die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informiert worden.
Antonius Hamers: Ohne Trägerwechsel Kitas gefährdet
Ein solcher Trägerwechsel ist aus Sicht des Bistums aufgrund der Rahmenbedingungen unausweichlich, insbesondere aufgrund der für die Kita-Finanzierung bereitgestellten Landesmittel. „Im Kibiz, dem Kinderbildungsgesetz, gibt es eine strukturelle Unterfinanzierung der Tageseinrichtungen für Kinder“, sagt Münsters Diözesan-Administrator Antonius Hamers. „Würden wir keinen Trägerwechsel vornehmen, wären die katholischen Kindertageseinrichtungen in unserem Bistum insgesamt gefährdet.“
„Wir möchten die katholischen Kindertageseinrichtungen in unserem Bistum als Lebensorte des Glaubens erhalten und weiter profilieren. In den katholischen Tageseinrichtungen erleben nicht nur die Kinder, sondern oft auch die Eltern und andere Bezugspersonen der Kinder, was eine Lebensführung im Sinne des christlichen Menschen- und Werteverständnisses bedeutet. Auch in den neuen Strukturen werden die Pfarreien weiterhin eine enge Bindung zu ihren Tageseinrichtungen für Kinder als wichtige Orte kirchlichen Lebens haben und werden zugleich von Verwaltungsaufgaben entlastet.“
Pfarreien werden Gesellschafter der gGmbHs
Gründe für die Gründung der gGmbHs erläutern Jutta Loke und Günter Eilers, die als externe Berater das Veränderungsprogramm im Bistum Münster leiten: „Eine übergeordnete gGmbH entlastet Ehrenamtliche, sichert die Professionalität der Trägerschaft, ermöglicht, flexibel auf politische, gesellschaftliche und finanzielle Veränderungen zu reagieren, und garantiert eine zukunftsfähige Steuerung. Eine gGmbH ermöglicht zudem, dass die Kirchengemeinden als Gesellschafter gemeinsam weiterhin Verantwortung für ‚ihre‘ Kindertageseinrichtung tragen können, und katholische Einrichtungen eigenständig nach innen und außen unter der Aufsicht des Bistums vertreten werden.“
In den kommenden Wochen und Monaten sollen laut Mitteilung die notwendigen rechtlichen, finanziellen, personellen und strukturellen Fragen und Folgen des Trägerübergangs im Detail geklärt und mit den Verantwortlichen in den Kirchengemeinden erörtert werden. Hierzu gibt es unter anderem im November in allen Kreisdekanaten und im Stadtdekanat Münster Informationsveranstaltungen.
Was passiert, wenn Pfarreien sich gegen Wechsel entscheiden
Jede Kirchengemeinde muss dem Trägerwechsel und der Beteiligung an der gGmbH zustimmen beziehungsweise sich dafür entscheiden. Sollte sich eine Kirchengemeinde hierfür nicht entscheiden können, würden – nach einer gewissen Übergangszeit – die anteilige finanzielle Unterstützung durch das Bistum Münster und die organisatorischen Dienstleistungen des Bischöflichen Generalvikariates, der Bistumsverwaltung, enden.
Für das Haushaltsjahr 2026 sind im Haushaltsplan des Bistums Münster 39,5 Millionen Euro für die Tageseinrichtungen für Kinder vorgesehen. Aktuell arbeiten dort rund 10.670 pädagogische und 840 hauswirtschaftliche Mitarbeitende.