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Drei Gesellschaften sollen entstehen. Was heißt das für die Mitarbeitenden, für die Pfarreien, für die Haftung? Bistums-Fachleute informieren.
Drei neue gGmbHs im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster sollen im August 2027 die Trägerschaft der 664 Kindertageseinrichtungen von den Pfarreien übernehmen. Über Gründe, Ziele und Folgen der Reform haben Fachleute des Bistums Münster die Verantwortlichen aus Pfarreien, Kitas und Zentralrendanturen bei sieben regionalen Veranstaltungen informiert, teilt die Bischöfliche Pressestelle mit. Entstehen sollen gGmbHs für den Niederrhein, für die Kreise Borken, Coesfeld und Recklinghausen sowie für Münster und die Kreise Steinfurt und Warendorf.
Klaus Winterkamp, Ständiger Vertreter des Diözesan-Administrators nannte den Trägerwechsel demnach notwendig, weil es im NRW-Kinderbildungsgesetz eine strukturelle Unterfinanzierung der Kitas gebe. Ziel der neuen Struktur sei, „möglichst viele katholische Kindertageseinrichtungen im Bistum Münster als Lebensorte des Glaubens sowie als Bildungseinrichtungen für Kinder und Familien zu erhalten“. Eine gemeinsame strategische Steuerung, die Einführung von Standards und einheitlichen Prozessabläufen könne die Qualität sichern und das wirtschaftliche Risiko reduzieren.
Hohe Anforderungen und Personalmangel
Die Reform sei auch notwendig, weil – anders als in den Vorjahren – die Zahl der Kinder unter sechs Jahren an vielen Orten schon jetzt deutlich zurückgehe. Zudem seien die rechtlichen Anforderungen an die Kindertageseinrichtungen erheblich gestiegen.
An Träger würden immer komplexere Erwartungen gestellt. Manche ehrenamtlichen Kirchenvorstände in den Pfarreien kommen nach Winterkamps Worten „verständlicherweise“ an Grenzen. Auch dem Personalmangel könne ein größerer Träger mit gemeinsamer Strategie besser begegnen.