KINDERGÄRTEN

Pfarreien im Bistum Münster geben Kita-Trägerschaft ab – die Folgen

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Drei Gesellschaften sollen entstehen. Was heißt das für die Mitarbeitenden, für die Pfarreien, für die Haftung? Bistums-Fachleute informieren.

Von pbm, jjo

Drei neue gGmbHs im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster sollen im August 2027 die Trägerschaft der 664 Kindertageseinrichtungen von den Pfarreien übernehmen. Über Gründe, Ziele und Folgen der Reform haben Fachleute des Bistums Münster die Verantwortlichen aus Pfarreien, Kitas und Zentralrendanturen bei sieben regionalen Veranstaltungen informiert, teilt die Bischöfliche Pressestelle mit. Entstehen sollen gGmbHs für den Niederrhein, für die Kreise Borken, Coesfeld und Recklinghausen sowie für Münster und die Kreise Steinfurt und Warendorf.

Klaus Winterkamp, Ständiger Vertreter des Diözesan-Administrators nannte den Trägerwechsel demnach notwendig, weil es im NRW-Kinderbildungsgesetz eine strukturelle Unterfinanzierung der Kitas gebe. Ziel der neuen Struktur sei, „möglichst viele katholische Kindertageseinrichtungen im Bistum Münster als Lebensorte des Glaubens sowie als Bildungseinrichtungen für Kinder und Familien zu erhalten“. Eine gemeinsame strategische Steuerung, die Einführung von Standards und einheitlichen Prozessabläufen könne die Qualität sichern und das wirtschaftliche Risiko reduzieren.

Hohe Anforderungen und Personalmangel

Die Reform sei auch notwendig, weil – anders als in den Vorjahren – die Zahl der Kinder unter sechs Jahren an vielen Orten schon jetzt deutlich zurückgehe. Zudem seien die rechtlichen Anforderungen an die Kindertageseinrichtungen erheblich gestiegen.

An Träger würden immer komplexere Erwartungen gestellt. Manche ehrenamtlichen Kirchenvorstände in den Pfarreien kommen nach Winterkamps Worten „verständlicherweise“ an Grenzen. Auch dem Personalmangel könne ein größerer Träger mit gemeinsamer Strategie besser begegnen.

Betriebsübergänge und Anstellungen

Winterkamp und Gisela Niehues, Leiterin des Sachgebiets Kitas in der Bistums-Verwaltung, betonten laut Mitteilung, die pastorale Verantwortung Tageseinrichtungen bleibe bei den Pfarreien. Auch am Modell der Kita-Verbünde mehrerer Einrichtungen und der dafür verantwortlichen Verbundleitungen werde festgehalten.

Wie die gGmbHs entstehen sollen, darüber informierten Jutta Loke und Günter Eilers, die als externe Berater das Veränderungsprogramm im Bistum Münster leiten, gemeinsam mit Laurenz Wilken und Florian Heuermann aus der Bistumsverwaltung. Es werde etwa Überleitungs- und Nutzungsverträge für die Immobilien geben. Mitarbeitende werden im Zug eines Betriebsübergangs mit Besitzstandswahrung Angestellte der gGmbH.

Gesellschafter der gGmbHs und Haftung

In deren Gesellschafterversammlung werden das Bistum Münster und die Pfarreien vertreten sein. Das Bistum halte 51 Prozent der Anteile, die Pfarreien 49. Damit übernehme das Bistum auch das Haftungsrisiko der gGmbHs.

Jede Pfarrei müsse dem Trägerwechsel und der Beteiligung an der gGmbH zustimmen. Das soll ab Mai 2026 geschehen, wenn alle Vertragswerke erstellt sind. Anfang 2027 werden die Gesellschaften gegründet, ab August 2027 sollen die Betriebsübergänge erfolgen.

Millionen Euro im Bistumshaushalt

Weitere Infos auf der Internetseite der Bistumsverwaltung.

In Fragerunden wollten die Teilnehmenden laut Pressestelle insbesondere Details zum Betriebsübergang, zu Konsequenzen für Mitarbeitende und zu Haftungsfragen wissen. Wichtig sei allen gewesen, dass die pastorale Einbindung der Kitas an die Pfarreien bestehen bleibt. Ziel müsse sein, dass die Menschen in der Pfarrei die Kita weiterhin als „ihre“ Einrichtung verstehen.

Im Haushaltsplan 2026 für den NRW-Teil des Bistums sind laut Pressestelle 39,5 Millionen Euro für Kitas vorgesehen. Aktuell arbeiten dort rund 10.000 Erzieherinnen und Erzieher sowie gut 800 hauswirtschaftliche Mitarbeitende.

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