Landes-Delegiertentag: Mitarbeit in der Kirche und bei AfD unvereinbar

Kolping im Oldenburger Land grenzt sich scharf von AfD ab

Das Kolpingwerk im Oldenburger Land hat sich mit scharfen Worten von der AfD abgegrenzt. Eine Mitarbeit dort und zugleich ehrenamtlich in der Kirche sei „unvereinbar“, beschlossen die Delegierte einer Landestagung.

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Mit scharfen Worten hat sich das Kolpingwerk Land Oldenburg von der AfD abgegrenzt. Mit dem christlichen Selbstverständnis sei politisches Handeln, das Fremdenfeindlichkeit schüre und andere Religionen verunglimpfe, nicht in Einklang zu bringen. So formuliert es eine Resolution, die die Landes-Delegiertenversammlung des Kolpingwerks in Dinklage verabschiedete - mit 105 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme.

Mit Sorge beobachte das Kolpingwerk, dass Gedankengut der AfD „sogar vereinzelt Widerhall in unseren Kirchengemeinden“ finde, heißt es in der Erklärung weiter. Viele Christen vermuteten in dieser Partei einen Bündnispartner beim Einsatz für den Lebensschutz oder in der Familienpolitik. Eine solche Partnerschaft fordere aber einen hohen Preis, warnt das Kolpingwerk: Christen gäben nämlich zugleich „die christliche Überzeugung von Nächstenliebe, Solidarität und der Würde aller Geschöpfe“ preis.

 

„Klare Kante zeigen“

 

Thorsten Siefert aus Vechta, gesellschaftspolitischer Sprecher des Landesverbandes, betonte in Dinklage: „Das Kolpingwerk muss da klare Kante zeigen.“ Kolping halte eine Mitarbeit in der AfD mit einem ehrenamtlichen Einsatz in der Kirche für „unvereinbar“. Das Kolpingwerk warne nachdrücklich davor, durch „falsch verstandene Rücksichtnahme“ eine Partei, die für Rassismus und Hetze stehe, „salonfähig“ zu machen.

Bei der vorigen Pfarreiratsmitglied im November hatte ein solcher Fall in Vechta für Aufsehen gesorgt: Ein Kolpingmitglied und Kommunalpolitiker der AfD hatte für den örtlichen Pfarreirat kandidiert.

 

7.000 Kolping-Mitglieder im Oldenburger Land

 

In der Gemeinde hatte das große Unruhe hervorgerufen. Schon im Wahlausschuss waren Stimmen laut geworden, die beides nicht für vereinbar hielten. Die Wahlordnung des Bistums lässt eine Kandidatur aber in jedem Fall, solange Bewerberin oder Bewerber katholisch und älter als 16 Jahre alt sind. Der AfD-Politiker wurde schließlich nicht gewählt.

Zum Kolpingwerk Land Oldenburg gehören nach eigenen Angaben 7.000 Mitglieder, es stellt damit gut ein Drittel aller Kolpingmitglieder im Bistum Münster.

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