„Kirche+Leben“-Chefredakteur Christof Haverkamp

Kommentar: Ein Islamgesetz wäre zu kurz gedacht

Die Vorschläge von CDU-Politikern für ein Islamgesetz enthalten zwar richtige Punkte. Dennoch wäre ein Gesetz falsch, das nur die Rechte und Pflichten einer Religion zum Inhalt hätte, meint „Kirche+Leben“-Chefredakteur Christof Haverkamp.

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Die Vorschläge von CDU-Politikern wie dem Münsterländer Jens Spahn für ein Islamgesetz enthalten zwar richtige Punkte, etwa das Recht auf islamische Bestattungen. Dennoch wäre ein Gesetz falsch, das nur die Rechte und Pflichten einer Religion zum Inhalt hätte.

Hinter dem Vorschlag für ein Islamgesetz steckt auch die Furcht vor Terroranschlägen. Doch es besteht die Gefahr, vier Millionen Muslime in Deutschland unter Generalverdacht zu stellen. Die allermeisten lehnen eine Radikalisierung und Gewalt im Namen ihrer Religion vehement ab. Durch ein Islamgesetz würden sich viele Deutsch-Türken noch stärker ausgegrenzt fühlen. Das käme allein Präsident Recep Tayyip Erdogan zugute.

 

Gleiches Recht für alle

 

Sicherlich wüssten wir gerne mehr über das, was Imame in Hinterhof-Moscheen auf Türkisch oder Arabisch predigen. Daher wäre es wünschenswert, wenn sie auf Deutsch sprechen würden. Doch das lässt sich nicht erzwingen.

Die Religionsfreiheit ist ein hohes Gut. Sie gilt in Deutschland für sämtliche Glaubensgemeinschaften. Zu dieser Errungenschaft hat ein katholischer Abgeordneter beigetragen: der Zentrumspolitiker Ludwig Windthorst. Für den Juristen galt: Gleiches Recht für alle. Vehement kämpfte er im Kaiserreich gegen die Unterdrückung der Katholiken, doch er nahm genauso die Juden gegen Diskriminierung in Schutz.

 

Es gibt Alternativen

 

So eine Haltung bleibt aktuell. Wer eine Sonderbehandlung will, nimmt in Kauf, dass deutschsprachige Kirchengemeinden im Ausland in Bedrängnis kommen. Dann könnte die chinesische Regierung verlangen, dass es in Peking nur noch Gottesdienste auf Chinesisch gäbe. Das kann niemand ernsthaft wollen.

Schwierig wäre auch das Verbot einer Finanzierung aus dem Ausland. Zwar ist es bedenklich, wenn Moscheen mit Geldern aus Saudi-Arabien bezahlt werden. Aber auch hier gilt umgekehrt: Wie würde es Auslandsgemeinden gehen, wenn sie kein Geld von der Deutschen Bischofskonferenz mehr erhalten dürften?

Das wäre nicht gut. Sinnvoller ist es, andere Vorschläge von Spahn zu erörtern, etwa die staatliche Finanzierung der Ausbildung von Imamen und muslimischen Seelsorgern. Oder eine Art Kirchensteuer. Dies ließe sich über Verträge regeln statt über ein Islam-Gesetz.

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